Politik

Bundestag stimmt abDas soll die Gesundheitsreform bringen

10.07.2026, 07:58 Uhr
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Durch die Reform wird sich künftig einiges im Gesundheitswesen ändern. (Foto: picture alliance/dpa)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen. Die Regierungskoalition hat einen hoch umstrittenen Reformentwurf vorgelegt, der viele Milliarden Euro sparen soll. Grüne und Linke versuchten vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht, die Verabschiedung vor der Sommerpause wegen zahlreicher kurzfristiger Änderungen zu verhindern. Nun soll an diesem Freitag der Bundestag abschließend entscheiden - und möglichst danach auch gleich der Bundesrat. Hier ein Überblick über die geplanten Änderungen:

Ziel: Einsparungen in Milliardenhöhe

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Ausgaben rasant, wodurch die Finanzierungslücken in den kommenden Jahren immer größer werden. Durch die Reform soll im kommenden Jahr über Mehreinnahmen und Minderausgaben ein Loch von bis zu 16,3 Milliarden Euro gestopft werden. Im Jahr 2030 sollen die Einsparungen und Mehreinnahmen bis zu 38,1 Milliarden Euro beitragen. Jüngste Daten zeigen aber, dass auch diese Zahlen schon wieder überholt sein dürften und die Defizite noch höher ausfallen könnten.

Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung

Bislang sind Ehepartner kostenlos mitversichert, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Das soll nun eingeschränkt werden: Die kostenlose Mitversicherung soll nur noch gelten für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, für pflegende Angehörige und Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze. Für alle anderen mitversicherten Familienmitglieder muss ab 2028 ein Aufschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Beitragssatz gezahlt werden.

Höhere Zuzahlung für Medikamente

Die seit mehr als 20 Jahren unveränderten Zuzahlungen für Medikamente in der Apotheke sollen erhöht werden - von derzeit 5 Euro auf 7,50 Euro. Der maximale Zuzahlungsdeckel soll von 10 Euro auf 15 Euro steigen.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze soll einmalig um 300 Euro erhöht werden. Derzeit liegt diese Grenze bei 5812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Die Erhöhung führt also für betroffene Versicherte sowie deren Arbeitgeber zu höheren Kosten.

Hautkrebs-Screening und Homöopathie

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben bislang alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Dieser Anspruch soll überprüft werden. Laut GKV-Reformkommission ist nicht belegt, dass das Screening Krankheits- und Todesfälle reduziert. Auch homöopathische Arzneien sollen nicht mehr von der GKV bezahlt werden, weil für deren Wirkung laut Gesetzentwurf keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise vorliegen.

Zweitmeinungen bei Operationen

Bei bestimmten planbaren Operationen soll künftig verpflichtend eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden. So sollen Eingriffe reduziert werden, die medizinisch nicht unbedingt nötig sind. Laut Entwurf soll die Zweitmeinungspflicht ab kommendem Jahr schrittweise für bestimmte Eingriffe eingeführt werden. Ohne eine zweite Arztmeinung könnten diese Eingriffe dann nicht mehr abgerechnet werden. Als geeignet für die Zweitmeinungspflicht erachtet das Gesundheitsministerium dabei orthopädische Eingriffe an Knie, Hüfte, Wirbelsäule und Schulter.

Kosten für Beziehende der Grundsicherung

Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung sollen nach den jüngsten Änderungen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 eine Milliarde Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.

Herstellerabschlag für Pharmakonzerne

Auch hier gab es in letzter Minute Änderungen: Zunächst sah der Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken einen sich dynamisch verändernden Abschlag vor. Er wurde nun durch einen festen, gleichbleibenden Rabatt von 15,5 Prozent ersetzt. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher.

Weniger Bundeszuschuss für Gesundheitsfonds

Über den Gesundheitsfonds wird für Kassen ein Ausgleich geschaffen, wenn sich unter ihren Versicherten etwa überdurchschnittlich viele chronisch kranke Menschen oder Mitglieder mit niedrigem Einkommen befinden. Der Bundeszuschuss für den Fonds soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro verringert werden. Zunächst war eine Reduzierung um sogar zwei Milliarden Euro geplant gewesen. Die Differenz soll nun durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke finanziert werden.

Vergütungsbegrenzung

Ein großes Einsparpotenzial gibt es nicht nur bei Einschnitten in der Versorgung der Versicherten, sondern bei den Leistungsträgern, also Arztpraxen, Krankenhäusern und Herstellern. Der Entwurf sieht vor, dass die Vergütungen nur noch so schnell wachsen dürfen, wie die Einnahmen der Kassen - in den vergangenen Jahren hatte das Wachstum in der Regel deutlich höher gelegen.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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