Politik

Wenn das Private politisch istDen Doppelmoral-Vorwurf hat Jens Spahn kommen sehen

16.07.2026, 12:54 Uhr b58b01e6-b3b2-4108-ace9-39b8c6dbd390Von Hubertus Volmer
00:00 / 05:48
Bundesgesundheitsminister-Jens-Spahn-und-Ehepartner-Daniel-Funke-kommen-in-das-Konzerthaus-am-Gendarmenmarkt-Es-findet-ein-Konzert-auf-Einladung-des-Koenigspaares-statt-Das-niederlaendische-Koenigspaar-ist-zu-einem-dreitaegigen-Staatsbesuch-in-Berlin
Jens Spahn und Daniel Funke sind seit 2017 verheiratet. (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Der CDU-Politiker Jens Spahn wird Vater und prompt wird ihm Doppelmoral vorgeworfen - denn seine Partei lehnt die Legalisierung von Leihmutterschaften kategorisch ab. Auch alte Zitate werden rausgekramt. Die zeigen allerdings, dass Spahn schon vor Jahren Vater werden wollte.

Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Mann Daniel Funke sind Eltern geworden. Während das bei anderen Paaren eine Nachricht wäre, die allenfalls das private Umfeld interessiert, ist das Private bei Spahn politisch.

Denn Spahn und Funke haben für die Geburt ihres Sohnes Georg die Hilfe einer Leihmutter in Anspruch genommen. Und hier spielt die Politik hinein: Die Geburt fand in den USA statt. Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet Leihmutterschaften.

Die Strafandrohung richtet sich zwar nur gegen Ärzte, ist aber dennoch hoch. Wer bei einer Frau, "welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter)", eine künstliche Befruchtung vornimmt oder ihr einen Embryo überträgt, wird mit "Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft, heißt es unter Paragraf 1 des Gesetzes. Auch die "Ersatzmuttervermittlung" ist in Deutschland verboten.

"Politische Doppelmoral"

In den USA ist dies anders, dort ist Leihmutterschaft möglich. Funkes Vaterschaft - er ist offenbar der leibliche Vater - wird auch in Deutschland anerkannt. Gleiches gilt für Spahn, unabhängig davon, ob seine Vaterschaft in den USA durch Gerichtsentscheid oder durch Adoption zustande kommt.

Spahn und sein Mann haben also nicht gegen deutsches Recht verstoßen. Eine andere Frage ist, ob es etwas gibt, das man kognitive Dissonanz nennen könnte: einen Widerspruch zwischen Spahns Handeln und seinen politischen Positionen. So schreibt der Herausgeber des Portals queer.de in einem Kommentar, Spahn habe schon wegen der Hasswelle, die über die junge Regenbogenfamilie hereinbreche, die Solidarität der queeren Community verdient. Aber er wirft dem CDU-Politiker auch "eine politische Doppelmoral" vor.

Zum Beleg werden Spahn nun alte Zitate rausgesucht. Vor elf Jahren, als in Deutschland über das Thema Leihmutterschaft diskutiert wurde, hatte die Zeitschrift "GQ" unter anderem Spahn um eine kurze Stellungnahme gebeten. Spahn, damals gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, schickte dem Magazin unter anderem diesen Satz: "Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden."

"Großes Maß an Demut"

Aber Spahn schrieb auch dies: "Zu akzeptieren, dass ich nicht auf natürlichem Weg Vater werde, verlangt ein großes Maß an Demut. Ob ich das aufbringen kann, weiß ich nicht. Aber eines erwarte ich schon: dass man meine Zurückhaltung in dieser zutiefst ethischen Frage respektiert, ohne mich als rückständig zu beschimpfen."

Ein paar Jahre später, Spahn war Gesundheitsminister, forderte die FDP im Bundestag eine Reform des Embryonenschutzgesetzes. Nicht er selbst, aber sein Ministerium schrieb dazu im April 2020, durch das Verbot der Leihmutterschaft habe der Gesetzgeber im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleisten wollen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland seinerzeit berichtete. Bei einer Leihmutterschaft seien die genetische und die austragende Mutter nicht identisch. "Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten", so das Gesundheitsministerium.

Diese Position wird Spahn auch von der früheren Chefin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, vorgehalten - oder eher: entgegengeschleudert. "Gesetze, die mächtige Männer verabschieden, gelten nie für sie selbst oder ihre Kinder", schreibt sie auf Instagram. "Die werden immer einen Weg finden, ihre Söhne vor der Wehrpflicht zu schützen, ihren Töchtern Abtreibungen zu ermöglichen oder eben Kinder zu bekommen."

Dabei wollte Spahn schon damals Vater werden. Dass er und sein Mann sich Kinder wünschen, sagte er der "Bunten" 2021 in einem Interview. "Und ich denke, wir wären gute Eltern. Wir reden darüber, noch ist nichts konkret. Aber wenn, dann bald, wir werden ja auch nicht jünger."

Im Februar sprach sich CDU gegen Leihmutterschaften aus

Heute ist Spahn 46, sein Mann 44 Jahre alt. Dass der Politiker mit alten Zitaten konfrontiert werden würde, hatten die jungen Eltern natürlich kommen sehen. In einer Nachricht an Freunde, aus der die "Bild"-Zeitung zitiert, schreiben sie: "Uns ist bewusst, dass wir Euch mit dieser Nachricht überraschen, und dass sich zum Thema Leihmutterschaft auch Fragen stellen. Diese beantworten wir Euch gerne."

Aber es sind eben nicht nur alte Zitate, sondern auch vergleichsweise junge Beschlüsse. Vor wenigen Monaten sprach sich der CDU-Parteitag in Stuttgart für ein Festhalten am Verbot von Leihmutterschaften aus - ausdrücklich "auch in altruistischen Modellen", also dann, wenn es nicht um Geschäfte, sondern um einen Gefallen geht, "um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern".

Dennoch gibt es auch andere Zitate - solche, die in der Stellungnahme für "GQ" bereits anklingen. In der ntv-Talksendung von Pinar Atalay sagte Spahn im vergangenen November, "bis hierhin" habe sich sein Kinderwunsch noch nicht erfüllt. Mit leichtem Lachen fügte er hinzu: "Jetzt sind die Voraussetzungen bei uns sowieso noch etwas schwieriger, um den [Kinderwunsch] zu erfüllen." Aber "grundsätzlich" könne er sich das "weiterhin gut vorstellen".

Quelle: ntv.de

CDUJens SpahnUSAEmbryonenschutzgesetz