"Wer bestellt, bezahlt"Der Grundfehler bleibt - nur die Bestellung wird beschränkt
Von Volker Petersen
Trotz Rekordschulden quietscht es an allen Ecken und Enden im deutschen Staat. Das ist beim Bund nicht anders als bei den Ländern. Trotzdem wollen die Länder nun mehr Geld - und sie haben ein Argument, das eigentlich unschlagbar ist.
Die Bundesregierung kann es sich mitunter recht leicht machen: Sie kann Gesetze beschließen, die Kosten nach sich ziehen. Bezahlen müssen das dann aber zumindest teilweise Länder, Städte und Gemeinden. Den Ländern und besonders den Kommunen wachsen aber die Kosten mittlerweile über den Kopf.
Darum geht es bei der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag. Die Länder fordern einen Mechanismus für Kompensationen, wenn der Bund mit Gesetzen für neue finanzielle Lasten sorgt. Nach dem Motto: "Wer bestellt, bezahlt". Damit müssten die Länder eigentlich offene Türen in Berlin einrennen. Selbst im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle sich an diesem Grundsatz der "Veranlassungskonnexität" orientieren.
Im Frühstart bei ntv sagte Gordon Schnieder, der neue Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, die Handlungsfähigkeit der Kommunen stehe auf dem Spiel, so angespannt sei die Lage. Die jüngste Prognose der kommunalen Spitzenverbände geht für 2026 von einem Defizit der kommunalen Haushalte von 29,7 Milliarden Euro aus. Laut Prognose wird sich dieses Defizit bis 2029 auf fast 120 Milliarden Euro erhöhen.
Es geht um vier Gesetze
Auf Bundesebene gibt es durchaus Verständnis für die Lage der Kommunen. Vor zwei Wochen hatte Kanzleramtsminister Thorsten Frei auf dem Landkreistag in Berlin eingeräumt, die Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe hätten sich binnen zehn Jahren verdoppelt, die für den Unterhaltsvorschuss binnen acht Jahren vervierfacht. Auch ohne Mathestudium - so Frei - erkenne man: Die Sozialausgaben dürften sich ohne mehr Einnahmen nicht in zehn Jahren einfach weiter verdoppeln. "Das kann niemand bezahlen", sagte Frei. "Deswegen müssen wir uns schon gemeinsam dieser Aufgabe stellen, herauszufinden, wie wir das besser machen können."
Beim Unterhaltsvorschussgesetz springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Partner für sein Kind nicht zahlt oder verstorben ist. Bei der Jugendhilfe geht es unter anderem um Jugendsozialarbeit, bei der Eingliederungshilfe um die Unterstützung behinderter Menschen.
Am Sonntag hatte auch Merz sich dazu geäußert. Er kündigte an, dass Kommunen durch Kostensenkungen bei bestimmten Sozialgesetzen entlastet werden sollen. Es gehe um vier große Gesetze, sagte der Kanzler, drei benannte er konkret: das Unterhaltsvorschussgesetz, das Jugendhilfegesetz und die Eingliederungshilfe.
Kein Extra-Geld aus Berlin
In diese Richtung denkt auch CDU-Politiker Schnieder: "Ich glaube nicht, dass es ausreichend ist, nach Berlin zu schauen, und zu sagen: Ihr müsst uns mehr Geld geben", sagte er bei ntv. Die Grundfrage sei: "Können wir uns darauf einigen, gerade bei den Leistungsgesetzen Linien einzuziehen, dass dort permanenter Anstieg gestoppt wird?" Noch sei es zu früh, über Zahlen zu reden. Man müsse sich aber "auf den Weg machen".
Der zeichnet sich bereits ab. Tatsächlich geht es Bund und Ländern in dieser Frage gar nicht vorrangig um das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt". Sondern Merz und die Ministerpräsidenten werden versuchen, die Kosten einfach zu senken. Konkret bedeutet das eine Einschränkung der Hilfe für Behinderte, der Jugendsozialarbeit und anderer betroffener Zuwendungen.
Fachverbände für Menschen mit Behinderungen wie die Lebenshilfe haben bereits dagegen protestiert. "Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotenzial. Wer an ihnen kürzen will, missachtet die Menschenrechte", hieß es in einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Sparmöglichkeiten gebe es hier allenfalls durch den Abbau von Bürokratie.