Trotz Gefährdung auf freiem FußDobrindt kritisiert Bewährungsstrafe für Abdul B.
Bundesinnenminister Dobrindt kritisiert die Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen CSD-Attentäter scharf. Dass der radikalisierte Täter trotz erheblicher Gefährdung auf freiem Fuß war, sei "sicherlich nicht nachvollziehbar".
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kritisiert im Gespräch mit RTL und ntv, dass der mutmaßliche Täter Abdul B. trotz seines Strafregisters und dem Maß an Radikalisierung nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. "Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar", sagte der CSU-Politiker.
Dobrindt wolle nicht in Gerichtsschelte verfallen, sagte er. Aber jetzt müsse in der Aufarbeitung im Detail genau geschaut werden, "warum es zu so einer Situation kommen musste und nicht das Nachvollziehbare passiert ist, nämlich dass diese Person schlichtweg sich in Haft befindet."
Auf die Aussage, dass vermutlich viele Bürger dächten, es sei es naiv gewesen, den mutmaßlichen Täter Abdul B. an einer Deradikalisierungsmaßnahme teilnehmen zu lassen, sagte Dobrindt im ARD-"Brennpunkt": "Ja, absolut und auch in der Politik werden viele so denken." Deradikalisierungsmaßnahmen seien ein Mittel, Haft sei ein Mittel, Abschiebung sei bei Ausländern ein Mittel. "Aber allein auf Deradikalisierung zu setzen, das wäre sicherlich naiv." Im Einzelfall funktioniere das, in vielen Fällen aber nicht. Gefährder müssten unter Beobachtung und Kontrolle stehen, doe der Innenminitser im ZDF. "Es geht schlichtweg darum, dass man auch die Bewegungsfreiheit einschränken kann von diesen Personen."
Deradikalisierungsmaßnahme war Bewährungsauflage
Aktenkundig wurde Abdul B.s Radikalisierung erstmals 2024, als er verbotene Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf seinem Instagram-Account teilte. 2025 soll er laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach versucht haben, sich im Ausland dem IS anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Im November kehrte er nach Berlin zurück, wo er unmittelbar nach seiner Ankunft erneut festgenommen wurde.
Im Mai 2026 wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Eine der Bewährungsauflagen war, dass B. an einem Programm zur Deradikalisierung teilnimmt. Dazu kam es aber nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren gefordert. Sie legte Beschwerde gegen das Urteil ein, das noch nicht rechtskräftig ist.
Das Gericht begründete laut Generalstaatsanwaltschaft seine Entscheidung, dass B. sich in seinem Verfahren in Deutschland fast sechs Monate in Untersuchungshaft befand sowie drei Monate in Haft im Libanon gewesen war. Darüber hinaus berücksichtigte das Gericht demnach, B. habe sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen und vom IS distanziert.
Schon vorher war Abdul B. der Polizei kein Unbekannter. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Februar 2022 wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung. B. wurde schuldig gesprochen im September 2019 auf dem Schulhof jemanden geschlagen zu haben. Außerdem hat er im Oktober 2020 gemeinsam mit einem Mittäter einer Person ein paar Kopfhörer gestohlen.
