Gericht sieht mehrere Fehler Durchsuchung in Scholz' Ministerium war nicht rechtens
11.11.2022, 14:05 Uhr
Die Ermittlungen richteten sich gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU, nicht gegen Ministeriumsmitarbeiter.
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Kurz vor der vergangenen Bundestagswahl durchsuchen Ermittler das Ministerium des damaligen Finanzministers Scholz. Sozialdemokraten wittern eine politische Intrige der zuständigen Behörden, die von Christdemokraten geleitet werden. Ein Gericht urteilt nun: Die Durchsuchung war rechtswidrig.
Eine vom Amtsgericht Osnabrück angeordnete Durchsuchung im Bundesfinanzministerium kurz vor der Bundestagswahl 2021 ist vom Landgericht Osnabrück nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Im Sommer 2021 hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück bei Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Bekämpfer des Zolls Diensträume sowie Papier- und elektronische Archive im Bundesfinanz- und im Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Die SPD und einige Medien bezweifelten damals die Angemessenheit der Durchsuchungen.
Der Beschluss des Landgerichts listet nun gleich mehrere rechtswidrige Details des Durchsuchungsbeschlusses auf. So hätte die Staatsanwaltschaft unter anderem bereits vorliegende Ermittlungsergebnisse dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts konkreter vorgelegt werden müssen, auch seien die Formulierungen des Beschlusses zu unbestimmt gewesen. Und schließlich hätte die Staatsanwaltschaft vor einer Durchsuchung das Ministerium erst um eine Herausgabe von Unterlagen ersuchen müssen - es habe keinen Grund für die Annahme gegeben, dass das Ministerium unter der Leitung des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz diesem Ersuchen nicht nachgekommen wäre. Scholz betonte damals, die Ermittler hätten ihre Fragen einfach schriftlich einreichen können.
Bereits im Februar hob das Landgericht Osnabrück einen ähnlichen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts für das Bundesjustizministerium auf. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt: Die Spezialeinheit des Zolls gegen Geldwäsche (FIU) soll Verdachtsanzeigen nicht in allen Fällen an die Ermittlungsbehörden weitergereicht haben.
Ob auch eine telefonisch verhängte Beschlagnahmung von E-Mail-Postfächern rechtens war, entschieden die Richter des Landgerichts nicht. In dieser Frage wurde das Verfahren wieder an das Amtsgericht zurückgegeben. Bislang sei nicht ersichtlich, weshalb und inwieweit die E-Mails als Beweismittel von Bedeutung seien, hieß es.
Quelle: ntv.de, chl/dpa