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"Destabilisierende Wirkung" EU setzt Wagner-Söldner auf Sanktionsliste

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Sie sind für die verheerenden Angriffe auf Soledar und Bachmut verantwortlich: die Wagnersöldner.

Sie sind für die verheerenden Angriffe auf Soledar und Bachmut verantwortlich: die Wagnersöldner.

(Foto: picture alliance/dpa/TASS)

Bereits im Februar werden einzelne Mitglieder der Wagner-Gruppe auf der EU-Sanktionsliste aufgeführt. Ihnen werden Menschenrechtsverletzungen in afrikanischen Ländern wie dem Sudan oder Mali vorgeworfen. Nun wird die gesamte Truppe wegen ihrer "aktiven" Beteiligung in der Ukraine sanktioniert.

Der Europäische Rat hat die russische Söldnertruppe Wagner wegen ihrer "aktiven" Beteiligung am russischen Angriffskrieg in der Ukraine auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Begründet wurde die Maßnahme am Donnerstagabend in Brüssel damit, die Handlungen der Wagner-Gruppe untergrüben und bedrohten "die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine".

Im Februar hatte die EU bereits elf Personen und sieben Einrichtungen mit Strafmaßnahmen belegt, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen. Einigen davon werden schwere Menschenrechtsverletzungen in der Zentralafrikanischen Republik und im Sudan vorgeworfen, andere gefährden demnach die Sicherheit oder die Stabilität in Mali.

Wagner-Gruppe in Soledar und Bachmut

Die mehrfachen Sanktionen unterstrichen die internationale Dimension und die Schwere der Aktivitäten der Gruppe sowie ihre destabilisierende Wirkung auf die Länder, in denen sie aktiv sei, hieß es in der Mitteilung weiter. Die Wagner-Gruppe sei federführend bei den Angriffen auf die ukrainischen Städte Soledar und Bachmut beteiligt gewesen.

Darüber hinaus verhängte der Europäische Rat Sanktionen gegen die russische Medienorganisation Ria Fan. Sie gehört zur Patriot Media Group, deren Verwaltungsrat vom Chef der Wagner-Söldner, Jewgeni Prigoschin, geleitet wird. Die Nachrichtenagentur sei an regierungsfreundlicher Propaganda und Desinformation über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt, erklärte der Europäische Rat.

Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen der EU in Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, nun für 1473 Personen und 207 Organisationen, wie es weiter hieß. Die Vermögenswerte der genannten Personen würden eingefroren, und EU-Bürgern und -Unternehmen sei es untersagt, ihnen Gelder zur Verfügung zu stellen.

Quelle: ntv.de, cls/dpa

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