Nacktbilder-Prozess Edathy könnte alles verlieren
22.02.2015, 07:49 Uhr
Am Montag vor Gericht: Sebastian Edathy.
(Foto: picture alliance / dpa)
Am Montag beginnt das Gerichtsverfahren gegen Sebastian Edathy. Hat er strafbare Kinderpornos bestellt oder nicht? Im schlimmsten Fall bleibt dem SPD-Politiker am Ende des Prozesses gar nichts mehr.
Es ist fast ein Jahr her: Am zweiten Februar-Wochenende 2014 legt Sebastian Edathy plötzlich sein Bundestagsmandat nieder. Kurz später wird bekannt, dass gegen den SPD-Politiker ermittelt wird. Er hat Fotos und Filme nackter Jugendlicher und Kinder im Internet bestellt. Der Fall wird zur bundesdeutschen Polit-Affäre. Ein Untersuchungsausschuss ist inzwischen damit beschäftigt, herauszufinden, warum Edathy so frühzeitig von den Ermittlungen wusste.
An diesem Montag kommt der Fall vor Gericht. Die Einstellung des Verfahrens wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover abgelehnt. Seinen Ruf hat Edathy schon verloren, nun stehen auch die finanziellen Vorzüge des Abgeordnetendaseins auf dem Spiel. Für den 45-Jährigen ist das Verfahren ein Kampf um seine materielle Existenz.
Im Mittelpunkt der Verhandlung im niedersächsischen Verden steht die Frage: War das Material, das der Politiker auf seinen Computer lud, strafrechtlich relevant oder nicht? Laut Paragraf 184b des Strafgesetzbuches handelt es sich bei Kinderpornografie um "Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern". Voraussetzung ist, dass die abgebildete Person unter 14 Jahre alt ist.
Alles futsch?
Die Anklage wirft Edathy in sieben Fällen den Besitz kinderpornografischer Inhalte vor. Demnach hat er Filme und Fotos runtergeladen, die "sexuellen Missbrauch von unter 14 Jahre alten Jungen durch Erwachsene beziehungsweise sexuelle Handlungen von Kindern untereinander beziehungsweise an sich selbst" betreffen. "Für den Besitz kinderpornografischer Schriften muss Edathy mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen", sagt Staats- und Verwaltungsrechtler Jochen Rozek.
Sollte Edathy in Verden zu einer Strafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, hätte das für ihn erhebliche Konsequenzen. Laut Beamtenversorgungsgesetz würden jegliche Ansprüche auf Bezüge erlöschen. Die "Entschädigungszahlungen" für Bundestagsabgeordnete hängen von deren Verweildauer im Bundestag ab. Im Fall Edathys, der 16 Jahre lang im Parlament saß, wäre viel Geld futsch. Denn Edathy stünde eigentlich ein einmaliges Übergangsgeld von etwa 130.000 Euro und eine monatliche Pension ab dem 67. Lebensjahr zu. Diese berechnet sich anhand seiner erhaltenen Diäten. Ein Bundestagsabgeordneter verdient seit dem 1. Januar dieses Jahres 9082 Euro im Monat.
Edathy muss vor Gericht nun auf eine der folgenden Optionen hoffen: Sollte sich herausstellen, dass es sich bei seinen Bestellungen "nur" um jugendpornografisches Material handelt, würde das zu erwartende Straßmaß auf maximal ein Jahr sinken. Ein aus Edathys Sicht noch wünschenswerteres Szenario wäre der Strafbefehl. "Wenn die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Strafbefehl stellt, ist keine Hauptverhandlung mehr erforderlich", erklärt Rozek. Edathy käme mit einer Geldstrafe davon. Die finanziellen Ansprüche als ehemaliger Abgeordneter blieben ihm dann erhalten. Das Gericht wies bereits darauf hin, dass ein Strafmaß "eher im unteren Bereich" zu erwarten sei, weil es sich um "vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen" handele.
Quelle: ntv.de