Politik

Für alle nicht gerechtfertigt Ethikrat-Mitglied erwägt Impfpflicht für Ältere

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Laut DIVI-Register sind 63 Prozent der Covid-Patienten auf Intensivstationen älter als 60 Jahre.

(Foto: picture alliance/dpa)

Für Ethikrat-Mitglied Rostalski hat die Bundesregierung noch nicht alle Maßnahmen ergriffen, um die Menschen von der Spritze gegen Corona zu überzeugen. Eine allgemeine Impfpflicht lehnt sie daher ab. Für die über 60-Jährigen hält die Juristin eine solche Regelung aber für möglich.

Eine allgemeine Impfpflicht sieht die Rechtswissenschaftlerin Frauke Rostalski, Mitglied im Deutschen Ethikrat, kritisch. "Eine Impfpflicht für diejenigen, die kein erhöhtes Risiko aufweisen, mit Covid-19 auf der Intensivstation zu landen, lässt sich aus meiner Sicht generell nicht rechtfertigen", sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Es stelle sich außerdem die Frage, ob der deutsche Staat "wirklich schon alle Instrumente in die Hand genommen" habe, bevor er zur Impfpflicht greife, fuhr die Juristin fort. "Und da würde ich sagen: Nein." Bedenken gegen eine allgemeine Impfpflicht seien Ausdruck eines Gespürs, "dass der Staat zu weit geht". Sich gegen eine solche Verpflichtung zu verwahren, entspreche einer tiefen Überzeugung vom Recht und seiner Geltung.

Anders sehe das bei den über 60-Jährigen aus, sagte Rostalski. Laut dem Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) seien 84 Prozent der Covid-Patienten auf der Intensivstation älter als 50 Jahre, 63 Prozent seien älter als 60 Jahre. "Dann drängt sich doch auf, dass man genau diese Menschen schützen muss, um eine Überlastung des Gesundheitssystems auszuschließen", sagte Rostalski.

Zuletzt hatten sich zahlreiche Politiker für eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona ausgesprochen, es gibt aber auch namhafte ablehnende Stimmen. Der designierte Kanzler Olaf Scholz hatte kürzlich angekündigt, ein Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen Corona-Impfpflicht "zeitnah" auf den Weg zu bringen. Dabei solle jeder Abgeordnete "nach seinem Gewissen abstimmen" können. Eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll nach Medieninformationen ab Mitte März gelten.

Quelle: ntv.de, chf/AFP

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