EU-Gericht fällt Urteil Russland soll Georgien 253 Millionen Euro Entschädigung zahlen
14.10.2025, 17:39 Uhr Artikel anhören
Russland wurde bereits im vergangenen Jahr für Menschenrechtsverletzungen in den Regionen Südossetien und Abchasien verurteilt.
(Foto: imago stock&people)
Während des Kaukasuskriegs 2008 geht Russland mit Gewalt gegen die Bewohner in zwei georgischen Grenzregionen vor. Nun verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Moskau zu Entschädigungszahlungen. Dass Georgien das Geld erhält, ist allerdings unwahrscheinlich.
Russland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mehr als 253 Millionen Euro Entschädigung an Georgien zahlen. Hintergrund ist Russlands Vorgehen hinsichtlich der Grenzlinien zwischen den von Georgien kontrollierten Gebieten und den von Russland unterstützten Regionen Abchasien und Südossetien nach dem Kaukasuskrieg im Jahr 2008, wie das Gericht in Straßburg mitteilte. Nach dem Krieg erkannte Moskau die Regionen als unabhängige Staaten an und stationierte dort tausende Soldaten.
Es habe ein System aus Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention gegeben, etwa durch übermäßigen Gewalteinsatz, rechtswidrige Inhaftierungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, teilte der EGMR mit. Unter dieser Verfestigung der Grenzlinien hätten mehr als 29.000 Menschen gelitten.
Die Menschenrechtsverletzungen hatten die Straßburger Richterinnen und Richter bereits in einem Urteil im vergangenen Jahr festgestellt. Nun legten sie die Höhe der Zahlung fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten können es die Prozessparteien anfechten. Der EGMR hatte Russland bereits zuvor im Zusammenhang mit dem Konflikt im Südkaukasus verurteilt.
Russland erkennt EGMR-Urteile nicht an
Das Gericht überließ es der georgischen Regierung, nach der Zahlung einen Verteilungsmechanismus an die Opfer einzurichten. Dass Georgien tatsächlich Geld bekommt, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland erkennt Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs nicht an. Wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine wurde das Land 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen und ist kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr.
Der EGMR, der für die Einhaltung der Konvention sorgt, kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss von Russland geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
Quelle: ntv.de, gri/dpa