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Kritik des Drogenbeauftragten FDP kippt Lauterbachs Pläne für Rauchverbot im Auto

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Im Auto ist die Schadstoffkonzentration von Tabakrauch extrem hoch.

Im Auto ist die Schadstoffkonzentration von Tabakrauch extrem hoch.

(Foto: picture alliance/dpa)

Gesundheitsminister Lauterbach will Schwangere und Minderjährige vor dem Passivrauchen im Auto schützen. Bereits in den vergangenen Wochen deutet sich an, dass die FDP ein Verbot nicht mitträgt. Nun ist das Vorhaben gestoppt worden, wie der Drogenbeauftragte bestätigt. Er kritisiert die Entscheidung.

Die Ampelkoalition verzichtet auf das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Rauchverbot in Autos im Beisein von Kindern und Schwangeren. Kritik an den Plänen war auch von der FDP gekommen. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert von der SPD, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), leider habe es der wichtige Vorstoß Lauterbachs nur für einige Wochen in den Referentenentwurf zum Gesetz zur Cannabis-Legalisierung geschafft.

"Ich kann die Bedenken der FDP, eine solche Maßnahme sei eine übermäßige Beschneidung der Freiheitsrechte, wirklich nicht nachvollziehen", sagte er. Es gehe um Rechte der Kinder. Die Schadstoff-Konzentration beim Rauchen im Auto sei so hoch wie in einer Raucherkneipe.

Gegenüber dem RND erklärte Blienert, in Deutschland gebe es fast 130.000 Rauchertote im Jahr. Das seien mit Blick auf die Einwohnerzahl viel mehr als in vielen anderen EU-Staaten. "Wir müssen dringend etwas tun", sagte er. Blienert forderte, die ursprünglichen Pläne des SPD-Gesundheitsministers doch noch umzusetzen.

Anfang Juli war bekannt geworden, dass Lauterbach ein Rauchverbot in Fahrzeugen plant, wenn Minderjährige oder Schwangere mit an Bord sind. Verschiedene Studien belegten, dass die Rauchbelastung im Auto wegen des geringen Raumvolumens extrem hoch sei, hieß es in der Begründung für die Änderung, die Lauterbach in den Referentenentwurf zur Cannabis-Legalisierung eingefügt hatte: "Durch die Ausweitung des Rauchverbotes auf geschlossene Fahrzeuge in Anwesenheit von Minderjährigen und Schwangeren wird für diese besonders vulnerable Personengruppe der erforderliche Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet." Laut RND fehlt das Verbot in der vom Bundeskabinett Mitte August beschlossenen Fassung des Gesetzentwurfs, ohne dass es dazu eine Begründung gab.

Quelle: ntv.de, hek/dpa/AFP

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