Reform des Polizeigesetzes Faeser plant Kennzeichnungpflicht für Bundespolizisten
25.11.2022, 01:43 Uhr
Ein Code soll die nachträgliche Identifizierung von Polizistinnen und Polizisten ermöglichen.
(Foto: imago images/Future Image)
Was in einigen Bundesländern schon Usus ist, soll künftig bundesweit gelten: Bundespolizisten sollen eine Kennzeichnung bekommen, damit sie bei möglichen Verfehlungen identifiziert werden können. In ihrem neuen Gesetzesvorhaben will Innenministerin Faeser der Polizei außerdem weitere Befugnisse geben.
Die Bundesregierung plant laut einem Bericht des "Spiegel" die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten. Ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium von Nancy Faeser sieht demnach vor, dass Vollzugsbeamte in Einsatzeinheiten eine "taktische Kennzeichnung" tragen sollen, anhand derer sie nachträglich identifizierbar sind. So sollen mögliche Straftaten oder Dienstpflichtverletzungen von Polizisten leichter aufgeklärt werden können.
Einige Bundesländer haben bereits eine Kennzeichnungspflicht, unter anderem Brandenburg, Hessen, Bremen und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen schaffte sie die damalige schwarz-gelbe Landesregierung mit den Stimmen der AfD im Jahr 2017 wieder ab. In Baden-Württemberg ist eine anonymisierte Kennzeichnung auf Drängen der Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Widerstand kommt von den Polizeigewerkschaften, die den entsprechenden Gesetzentwurf als "Misstrauensvotum" gegen die Polizei sehen.
Wie der "Spiegel" weiter berichtet, sieht das neue Bundespolizeigesetz vor, dass künftig neu einzustellende Polizisten und Polizistinnen einer Sicherheitsprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen werden. Damit solle verhindert werden, dass Extremisten die Bundespolizei unterwanderten.
Die beiden Vorhaben sind Teil einer größeren Reform. Zuletzt wurde das Gesetz 1994 erneuert. Im nun vorliegenden Entwurf aus Faesers Ministerium sind laut "Spiegel" auch eine Reihe neuer Befugnisse zur Gefahrenabwehr vorgesehen. So soll die Bundespolizei etwa die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen präventiv Telefone zu überwachen oder den Standort von Handys zu ermitteln. Dadurch sollen etwa grenzüberschreitende Reiserouten von Extremisten aufgeklärt werden können, auch ein Einsatz gegen Schleuser ist denkbar.
Geregelt werden soll demnach auch, wann die Bundespolizei Drohnen mit technischen Mitteln stoppen darf, die etwa in der Nähe von Flughäfen in der Luft kreisen. Der umstrittene Einsatz sogenannter Staatstrojaner, die Ermittlern Zugang zu Chats auf Mobiltelefonen geben könnten, ist im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Quelle: ntv.de, ino/AFP