Emotionale Debatte"Geschäftsmäßige" Sterbehilfe verboten
Vier Entwürfe konkurrieren miteinander, jeder hat Fürsprecher und Gegner. Nach einer emotionalen Debatte haben die Abgeordneten des Bundestags entschieden: Die Arbeit von Sterbehilfevereinen wird unter Strafe gestellt.
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Der Bundestag hat mit Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand und Kerstin Griese vorgelegt worden war. Der Entwurf erhielt in der Schlussabstimmung 360 von 602 abgegebenen Stimmen. Mit Nein votierten 233 Parlamentarier, 9 Abgeordnete enthielten sich. Drei alternative Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Sterbehilfe waren bereits in einer Vorabstimmung gescheitert.
In der vorangegangenen Debatte gab es auch Stimmen, die lieber keinen als einen der neuen Entwürfe zum Gesetz gemacht hätten. Nun ist klar: Bei der alten Regelung kann es nicht bleiben. Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte in der Debatte darauf hingewiesen, dass drei der vier Gesetzentwürfe verfassungsrechtliche Mängel hätten. Jeder dieser Entwürfe würde eine Klage nach sich ziehen, wenn er Gesetz würde, sagte Zypries. Sie machte deutlich, dass sie die bestehende Regelung für ausreichend halte.
Auch SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte in der abschließenden Beratung: "Besser kein Gesetz, als ein schlechtes Gesetz." SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles hielt dem entgegen, es sei auch keine Lösung, keinem der Gesetzentwürfe zuzustimmen. Sie ließ erkennen, dass sie für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe eintritt.
Vorwurf: Kriminalisierung von Ärzten
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand appellierte an die Parlamentarier, mit einem Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe Menschen vor unlauteren Angeboten zu schützen. Er warb für den Entwurf, der die Abstimmung schließlich auch gewann, und wies den Vorwurf zurück, der von ihm mitinitiierte Gesetzentwurf kriminalisiere Ärzte.
Bundestagsvizepräsident Peter Hintze, der Mitinitiator eines konkurrierenden Gesetzentwurfes war, warnte erneut vor einer Verschärfung des Strafrechts. Die Mehrheit der Bevölkerung lehne dieses ab, sagte der CDU-Politiker. Am Sterbebett sollten Familienangehörige und Ärzte stehen, nicht der Staatsanwalt. Hintzes Entwurf will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies den Vorwurf Hintzes entschieden zurück, er wolle mit seiner Unterstützung des Entwurfs von Michael Brand und Kerstin Griese den Staatsanwalt ans Krankenbett holen. Die SPD-Abgeordnete Griese unterstrich, der Suizid und die Beihilfe blieben auch nach ihrem Entwurf straffrei.
