Um Engpässe zu vermeiden Gesetz legt Mindestfüllstand für Gasreserven fest
25.03.2022, 17:11 Uhr
Mit der Gasreserve soll sichergestellt werden, dass die Gasspeicher immer ausreichend befüllt sind.
(Foto: picture alliance / dpa)
Um die Energieversorgung zu sichern und leere Speicher zu vermeiden, gelten künftig Mindestfüllstände. Das hat der Bundestag beschlossen. Speicher-Betreiber kritisieren den Schritt und sehen einen Eingriff in den freien Markt.
Für Deutschlands Gas-Reserven gelten künftig Untergrenzen. Damit will die Koalition vermeiden, dass man wie in diesem Winter gering gefüllte Speicher hat und so eine Gefahr für die Versorgung entsteht. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag. Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP billigten mit Unterstützung der Union Regelungen für Mindestfüllstände der Speicher zu bestimmten Jahreszeiten. Vorgeschrieben wird, dass die Speicher Anfang Oktober zu 80 Prozent gefüllt sein müssen. Anfang November müssen es 90 Prozent und im Februar noch mindestens 40 Prozent sein.
Verantwortlich für das Füllen soll eine Tochtergesellschaft der Gas-Pipeline-Betreiber namens Trading Hub Europe (THE) sein, die Gasmengen ausschreibt, die Händler beschaffen. Im Notfall soll sie aber auch selbst Mengen im Staatsauftrag kaufen und einspeichern können. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn ein Speicher trotz Buchungen der Kapazitäten leer bleibt. Das nicht genutzte Speicherpotenzial der Händler kann dann entzogen werden.
Speicherbetreiber bezweifeln Erfolg
Daran entzündet sich Kritik des Speicherverbands INES. Wenn ein Entzug drohe, würden Speicherkapazitäten womöglich gar nicht erst gebucht. "Das Gasspeichergesetz führt Vorschriften ein, die die Gasspeicherung für Marktakteure unattraktiv werden lässt", sagte INES-Geschäftsführer Sebastian Bleschke. "Mit dem Gasspeichergesetz wird ein bislang dezentral marktwirtschaftlich organisierter Gasspeichermarkt innerhalb weniger Monate in zentral organisierte und politisch gesteuerte Strukturen umgebaut." Die Speicherbetreiber zweifeln daher am Erfolg des Gesetzes. Auch im Bundestag gab es Unsicherheit, sodass das Gesetz zum April 2023 wieder überprüft werden soll.
Die deutschen Speicher können insgesamt etwa ein Viertel des pro Jahr benötigten Erdgases aufnehmen. Bereits zu Beginn dieses Winters waren sie aber vergleichsweise gering befüllt, was die Bundesregierung besorgte. Als ein Grund auch für die hohen Preise galt, dass Russland kaum zusätzliches Gas über die Lieferverträge hinaus lieferte. Ein Drittel der Speicher, die besonders leer waren, gehören dem russischen Konzern Gazprom.
Quelle: ntv.de, smu/rts