Politik

EU soll Arbeit besser regeln Gewerkschaft streitet für Plattform-Jobber

Sahed Sadaat, ehemals Teil der afghanischen Regierung, arbeitet nun in Leipzig als Kurier.

Sahed Sadaat, ehemals Teil der afghanischen Regierung, arbeitet nun in Leipzig als Kurier.

(Foto: REUTERS)

Ihre Leistungen sind viel genutzt, ihre Arbeitsbedingungen oft prekär. Arbeitskräfte für Online-Plattformen, von Essenslieferanten bis zu Fahrdiensten, erhalten nun Unterstützung von Gewerkschaften und EU-Ministern. Ein offener Brief soll ein verbindliches Gesetz vorantreiben.

Der Europäische Gewerkschaftsbund und mehrere EU-Minister haben den Druck auf die EU-Kommission erhöht, die Arbeitsbedingungen für Internet-Plattformarbeiter zu verbessern. In einem offenen Brief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen forderten sie eine entschlossene europäische Gesetzesinitiative.

Die Arbeitszeiten seien oft lang, auf einigen Plattformen würden "erhebliche Lohngefälle" zwischen den Geschlechtern und andere Arten der Diskriminierung "entweder toleriert oder durch algorithmische Verzerrungen verstärkt", heißt es. Der Brief wurde den Angaben zufolge zudem von Arbeitsminister Hubertus Heil sowie seinen Kollegen aus Belgien, Spanien, Portugal und Italien unterzeichnet.

Die Arbeit über Online-Plattformen hat zugenommen, etwa bei Essenslieferanten, Fahrdiensten und Haushaltsdienstleistungen. "Diese Unternehmen ziehen schutzbedürftige Gruppen an, die gezwungen sind, eine niedrige Vergütung zu akzeptieren, weil sonst jemand anderes den Job nehmen wird", heißt es in dem Schreiben. Arbeitnehmer auf digitalen Plattformen erhielten häufig nicht einmal den Mindestlohn und seien oft nicht ausreichend versichert.

Im Dezember will die EU-Kommission eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorlegen. Konkret forderte der Gewerkschaftsbund, die Plattformen dazu zu verpflichten, sich bei einer öffentlichen Behörde zu registrieren und die wichtigsten Daten über ihre Aktivitäten transparent zu machen. Zudem müsse dafür gesorgt werden, dass für Plattformunternehmen die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen Unternehmen, die grenzüberschreitend arbeiten - in Bezug auf das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht.

Quelle: ntv.de, smu/dpa

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