Snowden-Vernehmung in Berlin Grüne und Linke starten neuen Anlauf
25.08.2016, 07:24 Uhr
Edward Snowden lebt derzeit in Russland.
(Foto: dpa)
Seit Jahren versuchen Linke und Grüne, Edward Snowden als Zeugen vor den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zu holen. Die Parteien wollen jetzt mit Hilfe des Bundesgerichtshofs Bewegung in die festgefahrene Angelegenheit bringen.
Die Fraktionen der Grünen und der Linken unternehmen einen neuen Anlauf, den Enthüller Edward Snowden für eine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss nach Deutschland zu bekommen. Die Obleute der beiden Bundestagsfraktionen, Konstantin von Notz und Martina Renner, schickten einen Brief an den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof. Darin forderten sie, eine Blockade der Vernehmung von Snowden durch Bundesregierung und Koalitionsmehrheit zu durchbrechen.
Snowden hatte im Juni 2013 die ausufernde Internet-Überwachung durch den US-Abhördienst NSA und seinen britischen Partner GCHQ enthüllt. Auch Deutschland soll davon betroffen gewesen sein, das war auch der Auslöser für die Einrichtung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Unter anderem könnte den von Snowden mitgenommenen Papieren zufolge auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel überwacht worden sein.
Es geht um das "Staatswohl"
Der NSA-Untersuchungsausschuss entschied bereits 2014, Snowden, der auf seiner Flucht Asyl in Russland bekam, als Zeugen zu hören. Das wurde bisher nicht umgesetzt. Grüne und Linke halten der Bundesregierung vor, eine Entscheidung dazu in die Länge zu ziehen. Sie hatten bereits versucht, eine Vernehmung Snowdens in Deutschland über das Verfassungsgericht durchzusetzen, scheiterten jedoch damit. "Weder eine Vernehmung per Video noch eine Anhörung von Edward Snowden in Moskau sind gleichwertig mit einer Vernehmung in Berlin", betonte Linke-Politikerin Renner. "Gegen eine Zeugenaussage in Moskau oder per Video bestehen weiterhin gewichtige, auch die Sicherheit und den Geheimschutz betreffende Einwände."
Die Argumentation der Bundesregierung, eine Vernehmung Snowdens in Deutschland gefährde das "Staatswohl", bleibe juristisch abwegig, kritisierte von Notz. "Auch der Taschenspielertrick, zu sagen, die Entscheidung sei nur eine vorläufige, ist durchsichtig. Wir hoffen, dass das Gericht dies der Bundesregierung aufzeigt und die Rechte des Parlaments stärkt." In der Debatte wurde unter anderem darauf hingewiesen, Snowden könne nach der Ankunft Asyl in Deutschland beantragen und damit das Verhältnis zu den USA belasten.
Im August 2013 hatte Snowden von Russland Asyl erhalten. Seine Aufenthaltserlaubnis dort gilt noch bis Sommer 2017. Im vergangenen Oktober hatte das Europäische Parlament seinen Mitgliedstaaten empfohlen, alle Vorwürfe gegen Snowden fallen zu lassen und ihm als Menschenrechtler Schutz zu gewähren.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa