Heil setzt sich durch Gutverdiener zahlen bald höhere Sozialabgaben
14.10.2024, 20:09 Uhr Artikel anhören
Mit der Verordnung werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und der Krankenversicherung jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
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Eigentlich hat Finanzminister Lindner eine Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdiener gestoppt. Aus Regierungskreisen heißt es jetzt, das Kabinett soll doch den Entwurf von Arbeitsminister Heil verabschieden. Das bedeutet: Ab 2025 werden Gutverdiener stärker zur Kasse gebeten.
Im Streit mit dem Finanzministerium über höhere Sozialabgaben für Gutverdienende hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil durchgesetzt. Der Entwurf des SPD-Politikers zur Anhebung der Rechengrößen in der Sozialversicherung soll mit einigen Wochen Verzögerung am Mittwoch vom Kabinett unverändert verabschiedet werden, wie aus Regierungskreisen verlautet.
"Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Gesundheit haben zugestimmt", heißt es in dem vorliegenden Anschreiben des Ministers zur Kabinettsvorlage. "Die übrigen Ressorts haben keine Einwände erhoben." Mit der Verordnung werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und der Krankenversicherung jährlich an die Lohnentwicklung angepasst.
Für 2025 bedeutet dies aber eine ungewöhnlich starke Erhöhung, da das Arbeitsministerium eine Lohnzuwachsrate für 2023 von rund 6,4 Prozent zugrunde legt. Bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen werden von den Löhnen Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen. Für den Anteil der Entgelte darüber werden keine Sozialabgaben fällig.
Widerspruch zu Steuerentlastungen?
Durch die Anhebung müssen Gutverdiener mehr zahlen, weil ein größerer Teil ihres Lohns unter die Sozialabgabenpflicht fällt. Das Finanzministerium hatte Vorbehalte geltend gemacht, wie das "Handelsblatt" Ende September berichtet hatte.
Im Ressort von Finanzminister Christian Lindner wurde kritisiert, die höheren Sozialabgaben für Gutverdienende stünden im Widerspruch zu den Steuerentlastungen in der Wachstumsinitiative. So sollen Beschäftigte bei der kalten Progression - dem steuerlichen Reallohnverlust durch die Inflation - entlastet werden. Diese Entlastung soll für 2025 um rund 200 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant, wie bekannt wurde.
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Wer mehr verdient, kann wählen, ob er sich freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).
Quelle: ntv.de, jki/rts