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Haftstrafen von bis zu fünf JahrenGericht verurteilt Mitglieder rechtsextremer Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle"

05.08.2026, 12:48 Uhr
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Die Angeklagten und ihre Verteidiger bei einem Prozesstag im März. (Foto: picture alliance/dpa/Pool dpa)

Im Hamburger Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremistischen Gruppierung "Letzte Verteidigungswelle" werden Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" hat das Hamburger Oberlandesgericht Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt. In seinem Urteil habe der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zugleich festgestellt, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Taeubner.

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus" hinterlassen.

"Stern"/RTL-Recherche deckt Gruppenaktivität auf

Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von "Stern" und RTL verhindert werden konnte.

Die zur Tatzeit noch jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Haftstrafe über anderthalb Jahre für den jüngsten Angeklagten, einen 15-Jährigen aus Hessen, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl gegen einen 17-Jährigen aus Brandenburg, der zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt wurde, aber schon mehr als die Hälfte der Zeit in Untersuchungshaft abgesessen hat, wurde aufgehoben.

Die Angeklagten hatten nach Angaben der Richterin allesamt eine schwere Kindheit, bis hin zu Misshandlungen. Auch seien sie im familiären Umfeld mit rechtem Gedankengut in Kontakt gekommen. "Die Bezeichnung braune Kinderzimmer ist recht passend gewählt", sagte Taeubner. Dies sei auch in die Urteile eingeflossen, ebenso der Umstand, dass fast alle Angeklagten sich im Prozess geständig eingelassen und Reue gezeigt hätten. 

"Jugend-unprofessionell" vorgegangen

Ein 19-Jähriger aus Wismar - der in Bomberjacke und szenetypischem T-Shirt zur Urteilsverkündung erschien - habe aber auch noch im Juni in der Untersuchungshaft versucht, einen neuen Staatsaufbau zu erstellen, mit Gauleitern und Gestapo, sagte die Richterin.

Die Angeklagten hätten sich als letzte Verteidigung Deutschlands gesehen und dabei aus einem menschenverachtenden Weltbild heraus schwerste Straftaten begangen. Versuchte Tötungen und Brandstiftungen seien Mittel, um Chaos zu stiften, "aber nicht geeignet, eine friedliche Gesellschaft zu verteidigen", sagte die Richterin.

Auch wenn es sich aufgrund der organisierten Struktur um eine terroristische Vereinigung handele, seien die Mitglieder doch sehr jugendlich-unprofessionell vorgegangen, sagte Taeubner. "Wir können nicht von einer wirklich ganz gefährlichen terroristischen Vereinigung ausgehen."

"Wir haben es hier tatsächlich mit wirklich sehr unprofessionell handelnden Angeklagten zu tun gehabt, die sich selbst gefilmt haben, die ganz normal angemeldete Mobiltelefone benutzt haben, sodass wir da ermittlungsmäßig ganz schnell zum Ziel kamen", sagte auch der Vertreter des Generalbundesanwalts in dem Verfahren, Stefan Biehl, nach der Urteilsverkündung. Zugleich hätten sie "durch ihre tatsächlich durchgeführten Anschlagsversuche gezeigt, dass sie es ernst gemeint haben".

Weitere Ermittlungsverfahren 

Dass es sich um so junge Terroristen handele, sei auch für die oberste Anklagebehörde ungewöhnlich. "Es ist ein Phänomen, das für den Bundesanwalt neu ist und das wir hier erstmals tatsächlich in dieser Dimension vor einen Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts gebracht haben."

Die Ermittlungen hätten zudem erbracht, dass sich eine "wirklich große Anzahl" weiterer Jugendlicher und ganz junger Erwachsener an der Gruppe beteiligt hätten, sagte Biehl. Sie hätten sich relativ schnell über das Internet radikalisiert und seien in die Vereinigung aufgenommen worden. "Dementsprechend sind die acht Angeklagten hier sozusagen nur die Spitze des Eisbergs."

Fünf der Angeklagten waren nach großangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden.

Quelle: ntv.de, als/AFP

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