Urteil lässt Rufe lauter werden CDU-Abgeordneter will AfD-Verbotsverfahren einleiten
13.05.2024, 13:18 Uhr Artikel anhören
Zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall: die AfD.
(Foto: Daniel Karmann/dpa)
Wie geht es weiter mit der AfD nach dem jüngsten Urteil, dass der Verfassungsschutz sie beobachten darf? Die Rufe nach einem Verbotsverfahren mehren sich, ein CDU-Politiker kündigt bereits konkrete Schritte an. Justizminister Buschmann dämpft allerdings die Hoffnungen.
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, im Bundestag einen Antrag für ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. "Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen", sagte er Zeit Online. Die AfD sei "eine große Bedrohung, man muss sich keine Illusionen machen", betonte Wanderwitz. "Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein."
Um den Antrag in den Bundestag einzubringen, braucht Wanderwitz fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt also 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, sagte Wanderwitz dem Portal. Nur bei der FDP sei es noch etwas schwierig.
Den Spitzen der Bundestagsfraktionen warf der CDU-Politiker eine zu große Zurückhaltung bei dem Thema vor. "Ich würde mir bei den Fraktionsführungen mehr Liebe für das Thema wünschen", betonte er. Notfalls wolle er einen fraktionsunabhängigen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen.
Grüne für Prüfung von Verbotsverfahren
Die sächsische Justizministerin Katja Meier von den Grünen forderte auch die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Meier sprach sich im "Tagesspiegel" dafür aus, dass die Innenministerkonferenz - wie beim NPD-Verbotsverfahren - eine Arbeitsgruppe beauftragt, Material für einen möglichen Verbotsantrag zu sammeln. Diese Task Force solle dann in einem Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen.
"Unsere Demokratie ist zu kostbar, um nicht alle möglichen rechtsstaatlichen Instrumente zum Schutz unserer Verfassung tatsächlich zu nutzen", betonte Maier. Dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall bestätigt hat, stärke die wehrhafte Demokratie. "Nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen."
Achim Post, Vorsitzender der SPD in NRW, klang ähnlich: Im Lichte des Urteils müssten jetzt alle weiteren rechtsstaatlichen Instrumente ernsthaft diskutiert und geprüft werden, "um unsere Demokratie und unser freiheitliches Zusammenleben vor der AfD zu schützen. Hierzu zählt auch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren." Er nannte das Urteil "folgerichtig und zugleich wenig überraschend": "Die Verstrickungen und die gewollte Nähe der AfD zum Rechtsextremismus sind strukturell, davon zeugen auch die zuletzt veröffentlichten Recherchen über die mehr als 100 rechtsextremen Mitarbeiter in den Reihen der AfD-Bundestagsfraktion."
Linke für parteiübergreifenden Verbotsantrag
Die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner forderte, im Bundestag parteiübergreifend einen AfD-Verbotsantrag anzustoßen. "Es ist Zeit, jetzt zu handeln und in einem breiten Konsens der Demokratinnen und Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen", sagte sie T-Online. Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.
Das Oberverwaltungsgericht hatte nach sieben Verhandlungstagen entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Es wies damit eine Klage der AfD dagegen zurück. Der Verfassungsschutz darf die AfD somit weiter beobachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD will aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Justizminister skeptisch
Bundesjustizminister Marco Buschmann warnte allerdings vor falschen Hoffnungen auf ein AfD-Verbotsverfahren. Die Entscheidung ebne "nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD", sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre."
Buschmann betonte, am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven. "Das sollte der Anspruch der seriösen Demokraten bleiben", so der Justizminister.
Quelle: ntv.de, ghö/AFP/dpa