300 Millionen Euro Mehrkosten Heil will Kurzarbeitergeld bis 2022 aufstocken
23.08.2020, 10:33 Uhr
Zusätzlich zur Aufstockung für die Arbeitnehmer übernimmt der Staat zeitweise auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber.
(Foto: imago images/Lichtgut)
In der Krise haben Unternehmen Millionen Mitarbeiter in die Kurzarbeit geschickt. Um die Einkommensausfälle zu begrenzen, stockt die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld auf. Diese Maßnahme will Arbeitsminister Heil nun deutlich verlängern.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge laut einem Zeitungsbericht bis März 2022 verlängern. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, hat das Bundesarbeitsministerium kurz vor dem Koalitionsausschuss am Dienstag für die Verhandlungen in der Koalition ein Modell für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes entwickelt.
Demnach soll das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes soll bis dahin fortgesetzt werden. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit Kindern 67 Prozent. Ab dem vierten Monat wird es auf 70 bzw. 77 Prozent erhöht, ab dem 7. Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent. Die Aufstockung bis 2022 kostet nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums etwa 300 Millionen Euro.
Verlängerung kostet bis zu 10 Milliarden Euro
Den Arbeitgebern sollen nach dem Vorschlag des Arbeitsministeriums die Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 aber nur noch zu 50 Prozent. Um die Qualifizierung der Mitarbeiter während der Kurzarbeit zu fördern, soll der Staat die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 komplett übernehmen, wenn Unternehmen die Kurzarbeiter weiterbilden. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf circa zwei Milliarden Euro geschätzt.
Ab Januar 2021 bis März 2022 sollen die Zuverdienstgrenzen der Kurzarbeiter auf einen Minijob bis 450 Euro begrenzt werden. Die abgesenkten Mindestanforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sollen bestehen bleiben. So müssen nach dem Willen von Heil auch künftig nur 10 Prozent statt der regulären 33 Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein.
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von derzeit 12 auf 24 Monate kosten nach Schätzungen der Bundesregierung zwischen 5 und 10 Milliarden Euro, je nachdem wie viele Beschäftigte in 2021 und 2022 noch von Kurzarbeit betroffen sein werden.
Quelle: ntv.de, mbo/dpa/DJ