Politik

"Klarstellung im Gesetz"Hubig will härter gegen Femizide vorgehen

10.05.2026, 08:02 Uhr
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Hubig will ein zusätzliches Mordmerkmal ins Gesetz aufnehmen. (Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Künftig soll auch Femizid dazugehören, jedenfalls, wenn es nach Justizministerin Hubig geht.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Strafrecht mit Blick auf sogenannte Femizide verschärfen. "Wir haben einen guten Weg gefunden, deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden", sagte die SPD-Ministerin der "Bild am Sonntag".

Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein - in der Rechtsprechung gebe es immer noch diese Entscheidungen, "na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen", sagte Hubig.

"Das wollen wir durch eine Klarstellung im Gesetz ändern", betonte die Ministerin. Dann könnten auch Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden. Damit würde sich auch das Strafmaß ändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter "eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen", sagte Hubig. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf "zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spästestens danach ist auch die Entlassung".

In der Debatte um einen besseren strafrechtlichen Schutz für Frauen hatte es zuletzt immer wieder Forderungen gegeben, dafür auch den Mordparagrafen 211 im Strafgesetzbuch um das Merkmal Femizid zu ergänzen, wenn also Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden. Bisher gelten Mordlust, Habgier, Heimtücke, die Verdeckung einer anderen Straftat, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Dafür ist lebenslange Haft vorgesehen. Laut dem Bundeslagebild "Häusliche Gewalt" wurden 2024 191 Frauen und Mädchen durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder umgebracht. 

Quelle: ntv.de, sba/AFP

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