Politik

Neue Details zum TatverdächtigenIS-Anhänger Abdul B. wurde im Mai verurteilt - auf Bewährung

26.07.2026, 15:26 Uhr
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Der Tatverdächtige Abdul B. vom Anschlag auf den Berliner CSD ist den Sicherheitsbehörden offenbar schon seit Längerem bekannt. Medienberichten zufolge wollte der 21-Jährige zum IS nach Syrien ausreisen, wurde später in Berlin verurteilt und stand unter Bewährungsauflagen.

Nach der tödlichen Amokfahrt beim Berliner Christopher Street Day kommen weitere Details zum flüchtigen Tatverdächtigen Abdul B. ans Licht. Wie unter anderem der "Spiegel" berichtet, war der in Berlin geborene 21-Jährige mit libanesischem Migrationshintergrund den Behörden als Islamist und Anhänger der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) aufgefallen. Die Polizei habe ihn deshalb offenbar als Gefährder eingestuft.

Nach den Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ist B. schon in der Vergangenheit "auffällig" geworden. Dobrindt sprach von einem "hohen Maß von Straftaten" und einer "islamistischen Radikalisierung". Laut dem WDR war der 21-Jährige in der Vergangenheit mehrfach Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin.

Laut Dobrindt wurde B. 2005 in Deutschland geboren. Seite Mutter sei bereits 2002 eingebürgert worden, B. hatte deshalb automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Im vergangenen Jahr wollte B. nach übereinstimmenden Medieninformationen nach Syrien ausreisen, um sich dem IS anzuschließen. Als deutscher Staatsbürger sei er jedoch im Libanon festgenommen und Ende 2025 nach Deutschland zurückgebracht worden.

Verurteilung auf Bewährung

Nach seiner Rückkehr kam B. in Berlin in Untersuchungshaft. Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten laut Dobrindt im Mai zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren gefordert. Sie legte Beschwerde gegen das Urteil ein, das noch nicht rechtskräftig ist.

B. hatte die Auflage, sich wöchentlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden. Außerdem sei sein Telefon überwacht worden. Vor wenigen Wochen habe er ein Foto mit einer Schusswaffe im Internet gepostet. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung habe die Polizei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden.

Laut "Welt" hatte das Amtsgericht Tiergarten B. auferlegt, 26 Beratungsgespräche im Bereich Deradikalisierung und Extremismusprävention wahrzunehmen. Grund seien Social-Media-Beiträge gewesen, in denen er Sympathie für eine Terrorgruppe geäußert haben soll. Zwei freiwillige Gesprächstermine am 15. Juni und 9. Juli soll B. wahrgenommen haben.

Ein dritter Termin sei für den 27. Juli geplant gewesen. Die auf Extremismusprävention und Deradikalisierung spezialisierte Organisation "Violence Prevention Network" bestätigte gegenüber der ARD, zwei Treffen mit B. abgehalten zu haben. Der Mann sei "nicht fassbar" und "undurchschaubar" gewesen, sagte Thomas Mücke, der Leiter der Organisation, dem ARD-Magazin "Report Mainz".

"Der Tatverdächtigte ist als Beratungsfall geprüft worden, weil er eine gerichtliche Weisung erhalten hatte, an diesen Beratungsgesprächen teilzunehmen", sagte Mücke. In dieser so genannten Clearing-Phase sei geprüft worden, ob der Mann als Beratungsfall in Betracht komme. "Die Person wirkte in den bisherigen Gesprächen eher als angepasst und daher war nicht erkennbar gewesen, ob es wirklich zu einer Beratungssituation kommen wird", sagte Mücke weiter. Das wäre abschließend erst in einem dritten Gespräch entschieden worden.

Bei der Attacke auf dem Berliner CSD kam eine Frau ums Leben. Mindestens 16 weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Polizei fahndet öffentlich nach B. Welche Rolle er bei der Tat genau spielte, ist jedoch weiter unklar. Zwar soll B. das Tatfahrzeug angemietet haben. Ob er auch am Steuer saß, ist aber nach wie vor nicht gesichert. In der Nacht nahm die Polizei einen Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft fest. Nach Informationen des RBB gehen die Ermittler davon aus, dass er sich ebenfalls im Tatfahrzeug befand.

Quelle: ntv.de, jpe

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