Bamf stoppt bereits ZulassungenInnenministerium: Reduzierung von Integrationskursen möglich

Die Flüchtlingszahlen gehen zurück. Eine solch hohe Zahl an Integrationskursen wie bisher scheint daher nicht mehr nötig, meint das Innenministerium. Es prüft, das Angebot zurückzufahren. Nur, wer absehbar bleiben darf, soll teilnehmen dürfen.
Die Bundesregierung prüft eine Einschränkung der Integrationskurse für Migranten. Anträge auf Zulassung zu den Kursen liegen beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bereits auf Eis. Sprachkursträger seien darüber nicht vorab informiert worden, berichteten zuvor "Correctiv" und die "Frankfurter Rundschau". Für Menschen mit "positiver Bleibeperspektive" solle es die Kurse aber weiterhin geben, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin.
Das Ministerium erklärte dazu auf Anfrage, es würden trotz des Zulassungsstopps weiter Integrationskurse abgehalten. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten demnach ihre Gültigkeit. Im Haushaltsjahr 2026 stehe für die Integrationskurse mit rund 1,064 Millionen Euro ein vergleichbarer Betrag zur Verfügung wie im Vorjahr. Die Sprecherin verwies darauf, dass die Zahl der Menschen, die ins Land kommen, sinkt. "Das heißt auch, dass es perspektivisch weniger Kurse geben wird."
Während der Ampel-Regierungszeit von SPD, Grünen und FDP waren die Integrationskurse für alle Interessenten geöffnet worden. In den Kursen wird Migranten vor allem die deutsche Sprache beigebracht, es geht aber auch um die deutsche Geschichte und Kultur.
Es könne keine Lösung sein, die Kurse auf Dauer unbegrenzt zu finanzieren, sagte die Innenministeriumssprecherin. Die Kurse kosteten pro Teilnehmer mehrere Tausend Euro, zudem seien alle in der Bundesregierung aufgerufen, Einsparpotenziale zu finden. "Und das tun wir natürlich auch bei den Integrationskursen."
Laut Aufenthaltsgesetz haben Ausländerinnen und Ausländer einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Darüber hinaus können Ausländer nach Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zu einem Kurs zugelassen werden, sofern ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Dazu zählen nach Angaben des Innenministeriums Asylbewerber während ihres Asylverfahrens, geduldete Ausländer sowie Ukrainer, die vorübergehenden Schutz in Deutschland erhalten haben. Diese Gruppe von Migranten ist nun von dem Zulassungsstopp betroffen.
Nach Angaben des Bamf wurden im Jahr 2024 insgesamt 520.582 Teilnahmebrechtigungen zu Integrationskursen ausgestellt. 42 Prozent davon (221.000) wurden an freiwillige Teilnehmer ausgestellt.
Wie das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Grünen mitteilte, befinden sich Zulassungsanträge für Integrationskurse gemäß Paragraf 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes "derzeit noch in der internen Auswertung". Es könne aktuell "noch nicht sicher gesagt werden, wie lange dieser Prüfprozess noch andauert und wann eine abschließende Entscheidung über die Zulassung getroffen werden kann".