Union zeigt sich enttäuscht Justizminister will Vorratsdatenspeicherung kippen
21.12.2021, 20:58 Uhr
Die Ermittlungsbehörden hätten den Zugriff auf Internet- und Telefondaten gerne gehabt.
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Die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internetdaten ist juristisch hochumstritten. Ermittler wünschen sich das Instrument, etwa im Kampf gegen Kinderpornografie. Nun macht Justizminister Buschmann kurzen Prozess und kündigt an, die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz zu streichen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland kippen. "Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen", sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte, sagte Buschmann. "Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei." Daher sei die Anwendung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung auch von Gerichten "immer wieder gestoppt" worden.
Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung sollen die Anbieter von Telekommunikationsdiensten die Standortdaten aller Bürger für vier Wochen, deren Kommunikations- und andere Verbindungsdaten bis zu zehn Wochen vorsorglich speichern. Weil aber zahlreiche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind, ist die Anwendung der Regelung derzeit ausgesetzt.
Buschmann sprach sich dafür aus, Telekommunikationsanbieter sollten stattdessen "bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern müssen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können". Dies solle zudem "nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten möglich sein". Ein solches Vorgehen wäre "rechtsstaatlich sauber und würde den Ermittlern wieder ein Instrument für Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben", sagte Buschmann weiter. "Das wäre ein Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich."
Kritik aus der Union
Die Union kritisierte Buschmanns Vorstoß als "Schritt in die völlig falsche Richtung". Die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Andrea Lindholz von der CSU verwies darauf, dass Ermittler das Instrument der Vorratsdatenspeicherung für dringend erforderlich hielten. "Allein im Jahr 2017 konnten 8400 Hinweise auf Sexualstraftaten gegen Kinder von deutschen Behörden nicht weiterverfolgt werden, weil die Verbindungsdaten schon gelöscht waren", erklärte sie. "Die Ampel täte gut daran, eine klare Haltung gegen Kinderpornographie einzunehmen, statt aus Datenschutzgründen den Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft zu schwächen."
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Ankündigung des Ministers hingegen. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall nannte den Vorschlag Buschmanns einen "gangbaren Weg", um das Sicherheitsinteresse des Staates mit den Freiheitsrechten in Einklang zu bringen. "Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung derzeit außer Kraft gesetzt ist, muss sie endlich aus den staatlichen Gesetzen gestrichen werden", erklärte er. Sonst hänge sie weiter "wie ein Damoklesschwert" über Journalisten und ihren Informanten.
Entscheidung des EuGH steht noch aus
Buschmann kündigte an, gemeinsam mit der sozialdemokratischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Sicherheitsgesetze insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. "Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen, und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren", kündigte er an. Ziel sei, "die Bürgerrechte zu stärken".
Die Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten auf Vorrat ist hochumstritten. Im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Sicherheitsbehörden in der EU solche Daten nur in besonderen Ausnahmefällen speichern dürfen - etwa bei der akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten ist demnach nicht zulässig. In den Urteilen ging es um Regelungen in Großbritannien, Frankreich und Belgien. Auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte sich an den EuGH gewandt, die Entscheidung steht noch aus.
Quelle: ntv.de, mau/AFP