Übergangsfrist und Entschärfung Kabinett beschließt Heizungstausch-Gesetz - FDP betont Vorbehalte
19.04.2023, 13:30 Uhr Artikel anhörenDie Bundesregierung bringt das Gesetz für klimafreundliche Heizungen auf den Weg. Demnach müssen neue Anlagen ab 2024 zu zwei Dritteln mit Erneuerbaren betrieben werden. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Der Koalitionspartner FDP stimmt zähneknirschend zu und setzt auf Änderungen durch den Bundestag.
Die Bundesregierung hat sich auf letzte Details und einige Entschärfungen beim umstrittenen Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen verständigt. Neue Heizungen müssen danach mit wenigen Ausnahmen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, heißt es im Gesetzentwurf, den das Kabinett beschlossen hat. Dies gilt sowohl in Neubauten wie beim Ersatz defekter Heizungen im Altbau. Eigentümer müssen dies nachweisen. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat derweil weiter Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf. In einer Protokollerklärung im Namen der FDP-Minister fordert er eine "praxistaugliche und finanzierbare" Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit.
Laut dem Entwurf sind als Alternativen möglich, dass das Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermie-Anlage ausgerüstet wird. Während auch der Einsatz von Wasserstoff möglich sein soll, gilt dies für Biomasse oder Biomethan nur in Bestandsgebäuden.
In einigen Sonder- und Härtefällen soll es Ausnahmen geben: Dies gilt etwa bei Havarien von Gas- oder Öl-Heizungen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant, aber nicht unmittelbar bevorsteht. Auch Etagenheizungen und Ofen-Heizungen können zeitweise konventionell weiterbetrieben werden. In diesen Fällen soll es eine mindestens Zehn-Jahres-Übergangsfrist geben. Für über 80-jährige Eigentümer entfällt die Austauschpflicht, sofern sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben. "Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gilt ab 1. Januar 2024 daher vor allem für einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist", heißt es im Gesetzentwurf.
Lindner hofft auf Änderungen durch Bundestag
Parallel bringt die Regierung wie geplant das Energie-Effizienzgesetz auf den Weg, in dem Vorgaben für Bund, Länder und Industrie für den sparsamen Umgang mit Energie enthalten sind. Beides soll dem Erreichen der Klimaziele dienen.
In der Erklärung Lindners heißt es, das Finanzministerium stimme dem Gesetzentwurf "im Bewusstsein" zu, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch "weitere notwendige Änderungen" vornehmen werden. Dabei seien Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen, "um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten".
Es müsse sichergestellt werden, schreibt er weiter, dass alle grünen Gase sowie deren Mischungen als Erfüllungsoptionen zulässig seien. "Effizienzvorgaben und Sanierungszwänge sind vor dem Hintergrund einer marktgetriebenen Erreichung der Klimaneutralität kritisch zu hinterfragen." Auch die Ausnahmeregelung für über 80-Jährige sieht er kritisch. "Die Grenze von 80 Jahren muss verfassungsrechtlich gut begründet sein." Die jetzige Ausgestaltung werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.
Quelle: ntv.de, jwu/rts