Politik

Mit Eilantrag gescheitert Kalbitz kassiert die nächste Niederlage

Kalbitz klagt gegen einen Ausschluss aus der AfD.

Kalbitz klagt gegen einen Ausschluss aus der AfD.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Andreas Kalbitz ist eine der prägenden Figuren des "Flügels" innerhalb der AfD. Wegen angeblich verschwiegener Mitgliedschaften in rechten Gruppierungen schließt ihn die Partei im März aus. Dagegen geht er gerichtlich vor - bislang ohne Erfolg.

Das Berliner Kammergericht hat einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben. Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.

Mehr zum Thema

Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.

Der AfD-Bundesvorstand hatte damals beschlossen, Kalbitz' Parteimitgliedschaft zu annullieren, weil er beim Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und in der inzwischen verbotenen rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen