"Entbehrt jeder Grundlage" Klingelschilder nicht von DSGVO betroffen
18.10.2018, 16:17 Uhr
Nummern oder Initialen am Klingelschild werden den Namen wohl so schnell nicht ersetzen.
(Foto: imago/McPHOTO)
Über die Frage, ob das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen den Datenschutz verstößt, entbrennt ein heftiger Streit. Den Namen an der Klingel zu zeigen, ist laut Datenschutzbehörde erlaubt. Alle zu entfernen, wäre außerdem "wirtschaftlicher Wahnsinn".
Der Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund empfiehlt aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, sagte Verbands-Präsident Kai Warnecke n-tv.
Müssen Vermieter jetzt also die Klingelschilder abschrauben? Datenschützer halten das für übertrieben. "Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig", erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Das Ausstatten von Klingelschildern mit Namen sei "weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen", stellte Voßhoff klar. Deshalb falle es in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
In besonderen Fällen käme für Mieter ein "Widerspruchsrecht" in Betracht. Voßhoff mahnte vor diesem Hintergrund, Vermietervereinigungen müssten sich die Rechtslage anschauen, bevor sie Empfehlungen herausgäben. Als Option schlägt die Berliner Datenschutzbehörde Vermietern vor, den Mietern bei Neuvermietung die Wahl zu lassen. Alle Namensschilder von Altmietern zu entfernen, wäre dagegen "wirtschaftlicher Wahnsinn", sagte Sprecherin Saskia Schönefeld. Bei möglichen Klagen würde die Behörde den Vermieter anschreiben. Die Verhängung von Bußgeldern hält Schönefeld für unwahrscheinlich.
"Ein Versuch, die DSGVO zu diskreditieren"
"Offensichtlich geht es hier einmal mehr darum, die Menschen mit derartigen Absurditäten zu verunsichern und substanzlos gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zu wettern", schätzt der netzpolitische Sprecher der Grünen-Faktion, Konstantin von Notz. Die Behauptung, die Klingelschilder müssten abmontiert werden, "entbehrt jeder Grundlage", da sie überwiegend analog und deshalb datenschutzrechtlich nicht betroffen seien. Selbst bei digitalen Klingelschildern liege ein "berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 6 DSGVO" vor. Artikel 6 sieht vor, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten - in diesem Fall der Name am Klingelschild - rechtmäßig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Auch die SPD-Netzpolitikerin Saskia Esken sieht in der Diskussion lediglich einen Versuch, "die DSGVO zu diskreditieren und die Menschen zu verunsichern". "Die Datenschutz-Grundverordnung verbietet keine Namen auf Klingelschildern", sagt sie. Jeder könne selbst entscheiden, was an der Haustür stehe - "Datenschutz ist informationelle Selbstbestimmung".
Vor rund einer Woche hatte bereits die österreichische Hausverwaltung "Wiener Wohnen" für Schlagzeilen gesorgt. Nach der Beschwerde eines Mieters entschied sich der Verband, an 220.000 Wohnungen sukzessive die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen. Die für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständige Magistratsabteilung schätze die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer als einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung ein, hieß es. Wer dennoch seinen Namen am Klingelschild haben wolle, müsse selbst einen Aufkleber anbringen.
Die neuen Datenschutzregeln der EU waren am 25. Mai endgültig in Kraft getreten. Sie machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kleinere Betriebe, Vereine und Ehrenamtliche meldeten dabei immer wieder Sorgen vor missbräuchlichen Abmahnungen an.
Quelle: ntv.de, mba/dpa/AFP