Politik

Lehrerin feiert Gerichtserfolg Kopftuchverbot verstößt gegen Verfassung

Eine Lehrerin hat gegen das Land Berlin geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde.

Eine Lehrerin hat gegen das Land Berlin geklagt, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde.

(Foto: picture alliance / dpa)

Kippa, Kreuz oder Kopftuch - das Neutralitätsgesetz untersagt Lehrkräften in Berlin das Tragen religiöser Symbole oder Kleidung. Bald könnten trotzdem Lehrerinnen mit Kopftuch im Klassenraum stehen. Denn eine Gerichtsentscheidung bringt ein pauschales Verbot nun ins Wanken.

Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verstößt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Verfassung. Das Gericht wies nach Angaben einer Sprecherin die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil diese wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt wurde.

Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden.

Nach Einschätzung der Erfurter Richter sei ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens nicht rechtens, erläuterte die Sprecherin. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für dessen Gefährdung vorliegen. Die bisherige Regelung verletze die Religionsfreiheit der Lehrer.

Zuletzt hatte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der Berliner rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während SPD-Bildungssenatorin Sandra Scheeres das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertrat der grüne Justizsenator Dirk Behrendt die gegenteilige Meinung.

Quelle: ntv.de, joh/dpa

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