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Weniger Aufwand, mehr Geld Lauterbach macht Ländern bei Cannabis-Gesetz Zugeständnisse

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Stehen die Zeichen für das Cannabis-Gesetz auf Grün? Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Lauterbach geht, schon.

Stehen die Zeichen für das Cannabis-Gesetz auf Grün? Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Lauterbach geht, schon.

(Foto: picture alliance/dpa)

Vor allem unionsgeführte Länder machen gegen das Cannabis-Gesetz im Bundesrat Front. Große Teile der Ampel wollen es aber durchsetzen, vor allem Gesundheitsminister Lauterbach. Der geht auf die Länder zu und will unter anderem deren Kontrollaufwand reduzieren. An einer Sache hält er aber fest.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht auf die Länder zu, um die umstrittene Legalisierung von Cannabis im Bundesrat über die letzte Hürde zu bringen. "Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden", sagte der SPD-Politiker in Berlin. "Wir werden allerdings hier wirklich für jede einzelne Enthaltung oder Zustimmung kämpfen, sodass ich zuversichtlich bleibe, dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen." Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor, die unter anderem verstärkte Prävention und flexiblere Umsetzungsregeln zusichert.

Lauterbach betonte: "Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird. Da kommt es auf jedes einzelne Bundesland an." Er stehe dazu in direktem Austausch mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und habe die Protokollerklärung vorbereitet, in der viele Bedenken der Länder aufgegriffen worden seien.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit bremsen. Lauterbach hatte deutlich gemacht, dass dann mit einer völligen Blockade der Union zu rechnen sei und das Vorhaben sterben könnte. Konkret sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli können auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen.

Jugendschutz soll verbessert werden

In der Protokollerklärung sichert die Regierung den Ländern unter anderem Unterstützung bei Vorbeugung und Aufklärung zu und nennt mehrere Programme und Vorhaben. "Der Ausbau der Präventionsangebote ist von herausragender Bedeutung für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz", heißt es in der Erklärung. Zunächst berichteten das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Online-Rechtsmagazin Legal Tribune Online darüber.

Konkret soll die Kontrolle von Cannabis-Anbauvereinen nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch in "regelmäßigen" Abständen, heißt es in dem Papier. Dies eröffne den Ländern einen "ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum" bei den Kontrollen. Das soll den Vollzugsaufwand der Länder reduzieren.

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Klargestellt werden solle zudem, dass nicht eine Vielzahl von Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Objekt betrieben werden dürfen. Dies solle ausschließen, dass kommerziellen "Plantagen" vergleichbare Großanbauflächen entstehen. Diese Punkte waren von den Ausschüssen des Bundesrats zuvor als Forderungen aufgeworfen worden.

Darüber hinaus verspricht Lauterbach langfristig Geld für Prävention. Die dafür vorgesehene Anhebung der Mittel um sechs Millionen Euro im laufenden Jahr solle in den Folgejahren fortgeschrieben werden. Zudem würden in diesem Jahr weitere 1,5 Millionen Euro für die Suchtprävention zur Verfügung gestellt. Der Bund sichert zudem die Entwicklung eines Mustercurriculums zur Schulung von Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigungen zu.

Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Sie weist darauf hin, dass Haftentschädigungen deshalb unwahrscheinlich seien. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen dadurch anfallender Fallprüfungen laut geworden.

Quelle: ntv.de, als/AFP/dpa

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