Politik

Teil-Freigabe erst im Oktober? Bundesratsausschüsse versuchen Cannabis-Blockade

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Ab 1. April ist der Anbau und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Teilweise jedenfalls und mit vielen Einschränkungen. Doch die Pläne der Ampel gehen mehreren Landesregierungen zu weit. Im Bundesrat meldet vorwiegend der Gesundheitsausschuss Bedenken an: Er plant weitere Vorgaben.

Unter den Ländern formiert sich Widerstand gegen die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April. Drei Ausschüsse im Bundesrat, die mit dem Thema befasst sind, empfehlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt unter anderem vor, das Inkrafttreten des gesamten Gesetzes auf den 1. Oktober zu verlegen. Auch der Innen- und der Rechtsausschuss führen Einwände an. Dagegen empfiehlt der Verkehrsausschuss, das Gesetz passieren zu lassen. Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Empfehlungen der Ausschüsse folgt, muss sich in der Abstimmung am 22. März zeigen.

Die Ampel-Koalition hatte im Februar mit ihrer Mehrheit im Bundestag beschlossen, Besitz und Anbau der Droge für den Eigenkonsum mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zu legalisieren. Erlaubt werden sollen zum 1. Juli auch nicht-kommerzielle "Anbauvereinigungen" zum gemeinschaftlichen Anbau.

Legalisierung erst am 1. Oktober?

Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anrufen und das Verfahren so abbremsen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich gegen Verzögerungen ausgesprochen und für ein Inkrafttreten am 1. April geworben.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert unter anderem, im Gesetz festgelegte Mengenbegrenzungen für den legalen Besitz von Cannabis zu reduzieren - aufgrund der Folgen besonders für junge Menschen bis 25 Jahre. Damit Suchthilfeangebote und Behörden ausreichend Zeit für Lösungen zum Umgang mit immens gesteigerten Anforderungen haben, sei ein Inkrafttreten des gesamten Gesetzes erst zum 1. Oktober 2024 vorzusehen.

Dabei argumentiert der Ausschuss auch, dass eine Legalisierung und die damit verbundene Straffreiheit ab 1. April dazu führten, dass zunächst nur illegal erworbenes Cannabis mit sich geführt werden könne. "Denn zum 1. April 2024 wird es noch keine Ernte oder getrocknetes Material von im Eigenanbau erzeugten Cannabis geben können." Der Lebenszyklus legal angebauter Pflanzen sei zu dann nicht beendet, er könne erst dann legal beginnen. "Ein konsequenter Vollzug ist daher nur möglich, wenn das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes so geregelt ist, dass nur legal angebautes Cannabis im öffentlichen Raum mitgeführt werden kann."

Weitere Einschränkungen gefordert

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Auch für eine effektive Prävention werde ausreichend Zeit zur Vorbereitung benötigt. Der Innenausschuss mahnt unter anderem an, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Mietobjekt tätig werden dürften. "Es muss verhindert werden, dass sonst auf diese Weise 'Plantagen' entstehen, die dem angestrebten Ziel kleinräumigen Anbaus entgegenstehen würden." Der Konsum solle zudem "nur in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum" ermöglicht werden. Für nicht-private Innenräume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzuräumen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sichergestellt sei.

Der Rechtsausschuss wendet sich gegen die im Gesetz vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sind. Die vorgesehene Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister sei "weder geboten noch begründbar". Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge in dem Register getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse. Infrage kommen vorwiegend Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte.

Quelle: ntv.de, chr/dpa

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