Politik

Treffen doch schon morgen Merkel, Scholz und Länder beraten Corona-Kurs

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Der Beratungsbedarf ist hoch: Merkel, Scholz und die Länder treffen sich morgen, wenn das Urteil aus Karlsruhe zur Bundesnotbremse vorliegt.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa POOL)

Das Bundesverfassungsgericht urteilt morgen über die Bundesnotbremse. Unmittelbar danach treffen sich die Spitzen der alten und der neuen Regierung mit den Länderchefs, um den weiteren Corona-Kurs festzulegen. Der Gipfel sollte eigentlich am 9. Dezember stattfinden, doch der Druck wächst.

Die Regierungschefs der Länder werden bereits am morgigen Dienstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz über schärfere Maßnahmen in der Corona-Pandemie beraten. Dabei handelt es sich aber noch nicht um die geplante Ministerpräsidentenkonferenz. Bei den Beratungen dürfte es zunächst um das für Dienstag erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Corona-Maßnahmen gehen.

Aus der geplanten Ampel-Koalition hatte es zuletzt geheißen, vor einer möglichen Verschärfung des Corona-Kurses sollten die Karlsruher Entscheidungen abgewartet werden. Der Handlungsdruck wächst wegen ständig wachsender Infektionszahlen und der neuen Omikron-Variante. Außerdem soll im Kanzleramt ein Krisenstab für eine Beschleunigung der Impfkampagne eingesetzt werden. Die Notbremse musste bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt.

Bundesnotbremse könnte reaktiviert werden

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über insgesamt neun Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse. Dabei geht es in sieben der Beschwerden um die Rechtmäßigkeit von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, in zwei weiteren um Schulschließungen. Insgesamt waren bis August 301 Anträge und Verfassungsbeschwerden zum als Bundesnotbremse bezeichneten vierten Bevölkerungsschutzgesetz registriert. Zahlreiche davon wurden bereits abgewiesen oder nicht zur Entscheidung angenommen. Für die Entscheidung über die ausgewählten Hauptverfahren bat das Bundesverfassungsgericht Sachverständige etwa aus der Infektiologie, der Epidemiologie und der Bildungsforschung um Stellungnahmen.

Das strittige Gesetz war am 23. April in Kraft getreten. Es regelt bundesweit, was geschieht, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über 100 liegt. Ende Juni lief die Bundesnotbremse aus, sie könnte aber von Bund und Ländern reaktiviert werden, wenn das Gericht die Maßnahme und den bundesweiten Automatismus bestätigt.

Quelle: ntv.de, mau/AFP/dpa

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