Entwurf für Bund-Länder-Gipfel Mit Öffnungen ist erstmal Schluss
21.03.2021, 13:22 Uhr
Nach einem negativen Corona-Test kann in der Altstadt von Tübingen mit einem "Tagesticket" eingekauft werden. Solche Modellprojekte sollen nun den Segen der MPK bekommen.
(Foto: imago images/Lichtgut)
Vom jüngsten Corona-Gipfel war ein klares Öffnungssignal ausgegangen. Das dürfte morgen anders sein: Die Beschlüsse von Anfang März werden wohl gültig bleiben, doch der Ton ist mittlerweile ein anderer. Reisen nach Mallorca sollen nicht mehr so einfach möglich sein.
An diesem Montag schalten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten wieder einmal zu einer Videokonferenz zusammen, um die Grundzüge ihrer gemeinsamen Corona-Maßnahmen festzulegen. Die Umsetzung ist dann zwar Ländersache und dürfte sich auch weiterhin stark von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Aber auf das gemeinsame Signal will die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nicht verzichten.
Ein in Berlin kursierender Entwurf für den Beschluss, der morgen gefasst werden soll, hat einen deutlich anderen Tonfall als die Öffnungsperspektive, die Anfang März verkündet worden war. "Nach zwischenzeitlich deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigt die aktuelle Entwicklung - insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Varianten wie der inzwischen dominanten Variante B.1.1.7 - wiederum ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik", heißt es in dem dreiseitigen Papier, das ntv.de vorliegt.
Es bedürfe daher weiter konsequenter Maßnahmen. Kontakte in Innenräumen sollten "weitestgehend vermieden", die Mobilität "auf das absolut notwendige reduziert" werden. Der Entwurf gibt den Stand von Samstag 20.40 Uhr wieder und wurde offenbar zwischen den Staatskanzleien der SPD-geführten Länder ausgehandelt.
Die Beschlüsse im Einzelnen:
- Die bestehenden Beschlüsse bleiben gültig, "sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft". Wie lange genau der Lockdown fortgesetzt werden soll, wird in dem Entwurf offen gelassen: "Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum [XX. April 2021] verlängern." Die eckigen Klammern signalisieren, dass es zu diesem Punkt noch Diskussionsbedarf gibt.
- Die Unternehmen "sollen" ihren Beschäftigten pro Woche mindestens zwei Test-Angebote machen. Die Wortwahl legt nahe, dass weder die Arbeitgeber noch die Angestellten verpflichtet werden sollen, die Tests anzubieten beziehungsweise durchzuführen.
- Die Kosten "für die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht und die verlässliche Dokumentation des Testergebnisses" übernimmt der Bund. Damit soll wohl gewährleistet sein, dass auch tatsächlich breit getestet wird.
- Die Arbeitgeber werden erneut aufgefordert, "die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung weiterhin konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten". Wo Homeoffice nicht möglich sei, müssen medizinische Masken getragen werden. "Diese Verpflichtung wird der Bund in die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufnehmen."
- Trotz des vergleichsweise restriktiven Tons wurde in den Entwurf auch die Möglichkeit zeitlich befristeter Modellprojekte in Ländern und Regionen aufgenommen. Dort sollen "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens" geöffnet werden können. "Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst", sprich: an die Gesundheitsämter.
- Dieser Punkt steht in eckigen Klammern, ist also noch umstritten: Urlaub soll nur im eigenen Bundesland möglich sein und nur in der Ferienwohnung oder im Campingwagen. "Das Konzept des 'kontaktarmen Urlaubs' kann für Bürgerinnen und Bürger des jeweils eigenen Landes unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strengen Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes ermöglicht werden. Dies umfasst Beherbergungen und Übernachtungen, bei denen eigene sanitäre Anlagen genutzt und Essen über Selbstversorgung organisiert werden kann. Dies trifft für Apartments und Ferienwohnungen oder für Wohnwagen und Wohnmobile auf entsprechenden Stellplätzen und Campingplätzen zu."
- Ebenfalls in eckigen Klammern, weil mit Punkt sechs verbunden: Wenn die epidemiologische Lage eine "wirtschaftlich relevante Öffnung" zu Ostern nicht erlaubt, soll es ein weiteres Sonderprogramm des Bundes "insbesondere für Tourismus und damit verknüpfte Bereiche, aber auch für weitere Unternehmen, die ebenfalls seit November (bzw. Dezember) geschlossen sind", geben.
- Dieser Punkt steht nicht in eckigen Klammern: Grenzüberschreitende Reisen müssen "weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt" werden. Unabhängig von Inzidenzen im Zielland sollen Reisen "mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden" sein. Angesichts der noch immer nicht geltenden generellen Testpflicht für Reiserückkehrer ist ein bisschen unklar, wie dieser Punkt umgesetzt werden soll. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hatte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt, die Aufhebung der Reisewarnung für Mallorca durch die Bundesregierung sei "ein schwerer Fehler" gewesen. Er könne "niemandem erklären, warum er mit seiner Familie kein Ferienhaus in der Lüneburger Heide buchen darf, aber sehr wohl den Flieger nach Mallorca". Im Bundeskanzleramt hat man diese Kritik offenbar verstanden: "Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, müssen diese daher unverzüglich und unabhängig von den dortigen lokalen Inzidenzwerten in eine Überarbeitung der entsprechenden Verordnungen durch die Bundesregierung bis Ende März einbezogen werden", heißt es etwas kryptisch im Beschlussentwurf.
- Der letzte Punkt legt fest, wann die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sich zum nächsten Mal treffen: Sie "werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am [XX. April 2021] erneut beraten".
Quelle: ntv.de, hvo