Zugriff in BrandenburgMutmaßliche Helfer prorussischer Milizen festgenommen

Die Bundesanwaltschaft stuft die beiden angeblichen Volksrepubliken Luhansk und Donezk als terroristische Vereinigungen ein. In Brandenburg werden nun zwei mutmaßliche Unterstützer ergriffen. Sie sollen unter anderem Drohnen in den Donbass geliefert haben.
Die Bundesanwaltschaft hat in Brandenburg zwei Männer wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung festnehmen lassen. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, handelt es sich um den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den Deutschen Falko H. Die beiden sollen die prorussischen "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" in der Ostukraine unterstützt haben. Die Wohnungen der beiden wurden durchsucht. Bereits im Mai 2025 hatte es in dem Fall Razzien in Berlin und Brandenburg gegeben. Damals wurde aber kein Verdächtiger festgenommen.
Den Ermittlern zufolge nahmen Suren A. und Falko H. seit 2016 führende Positionen in einem Verein zur Unterstützung der abtrünnigen Gebiete ein. Dieser habe den Transport von Versorgungsgütern, Medikamenten sowie Drohnen in den Donbass zugunsten von Milizionären organisiert. Suren A. soll Vereinsgelder von mehr als 14.000 Euro in die "Volksrepubliken" geleitet und Gütertransporte finanziert haben. Falko H. sei mehrfach zu Gesprächen mit Vertretern der "Volksrepubliken" in den Donbass gereist, habe Lieferaufträge entgegengenommen und bei der Verteilung von Gütern geholfen.
Die Bundesanwaltschaft stuft die beiden angeblichen Volksrepubliken als terroristische Vereinigungen ein. Die pro-russischen Gruppierungen hätten ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk beansprucht und sich intensive Kämpfe mit den ukrainischen Streitkräften geliefert. Dabei sei auch immer wieder Gewalt gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt worden. Ende 2022 seien sie in die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert worden. Die beiden Beschuldigten sollen am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.