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Bundesfinanzhof entscheidetNeue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig

10.12.2025, 09:12 Uhr
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Die Grundsteuer geht fast jeden etwas an. (Foto: picture alliance / SZ Photo)

Seit Anfang des Jahres wird die neue Grundsteuer erhoben - zum Ärger zahlreicher Immobilienbesitzer. Der Bundesfinanzhof entscheidet nun über drei Klagen gegen die Steuer.

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen drei Klagen von Immobilieneigentümern gegen die Neuregelung als unbegründet ab. Die Steuer wird seit Anfang des Jahres erhoben.

Das vom Bund beschlossene Grundsteuerreformgesetz, das in elf der 16 Bundesländer gilt, sei verfassungsgemäß, sagte die Vorsitzende Richterin Francesca Werth bei der Urteilsverkündung. Der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz werde damit nicht verletzt. "Der Gesetzgeber darf generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen treffen", sagte Werth.

Der zuständige Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts entschied damit in drei beispielhaften Verfahren aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen. Nach Ansicht der klagenden Immobilieneigentümer führt das Pauschalverfahren zu unrealistischen Wertangaben und damit zu überhöhten Steuern.

Betroffen sind nach Angaben der Kläger rund 20 Millionen Wohnungen und Wohnhäuser in elf Bundesländern, in denen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer gilt. Fünf Bundesländer haben im Rahmen einer Öffnungsklausel abweichende Gesetze eingeführt. Betroffen sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, da Eigentümer die Grundsteuer auf ihre Mieter abwälzen können. Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, er wolle im Falle einer Niederlage vor dem Bundesfinanzhof vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Hunderttausende Klagen

Das bei vielen Eigentümern unpopuläre Gesetz verstößt nach Einschätzung des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Nach Angaben Kirchhofs hatten bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen sind bereits abgewiesen.

Eine Reform der Grundsteuer war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten sei mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar. Die zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge. Um das neue Gesetz hatte es ein langes Hickhack gegeben, anschließend mussten 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden

Die Reform soll insgesamt "aufkommensneutral" sein, also keine versteckte Grundsteuererhöhung mit sich bringen. Etliche Kritiker bezweifeln das. Im ersten Halbjahr 2024 hatten die 16 Länder noch nach der alten Regelung acht Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen.

Ob die Reform wirklich aufkommensneutral war, wird erst feststehen, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht sind. Auch eine aufkommensneutrale Neuregelung bedeutet jedoch nicht, dass jeder einzelne Eigentümer ebenso viel oder wenig berappen müsste wie zuvor – manche zahlen weniger, andere mehr.

Quelle: ntv.de, ghö/AFP/dpa/rts

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