Spionagefall August HanningNouripour will Geheimdienstmitarbeitern Beratungsjobs verbieten

Der frühere BND-Chef Hanning soll nach seiner Dienstzeit geheime Informationen weiterverkauft haben. Die Grünen fordern angesichts des Spionageverdachts Konsequenzen für Mitarbeiter des Geheimdienstes: Hohe Beamte sollen bestimmte Anschlussjobs nicht mehr ausüben dürfen.
Der Grünen-Politiker Omid Nouripour hat Konsequenzen aus dem Fall des unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning gefordert. "Der Fall Hanning zeigt, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger sind", sagte Nouripour dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Die Bundesregierung sollte Anschlussjobs von hohen Geheimdienstmitarbeitern prüfen und ihnen nach Ausscheiden aus dem Amt Lobby-Tätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen."
Mit der Entlarvung Hannings sei ein gravierendes Sicherheitsleck geschlossen werden, betonte der Bundestagsvizepräsident. "Es muss dringlich aufgeklärt werden, welcher Schaden durch den Informationsabfluss tatsächlich entstanden ist." Zugleich würdigte er die Arbeit der Sicherheitsbehörden. "Die Entlarvung Hannings verdient Anerkennung für unsere Sicherheitsbehörden. So konnte ein gravierendes Leck entdeckt und geschlossen werden."
Hanning und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden. Der ehemalige Geheimdienstchef soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand.
Der frühere BND-Chef soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft von D. geheime Informationen bekommen und daraus eine Analyse für einen ausländischen Geheimdienst erstellt haben. Um welchen Staat es sich dabei handelte, teilte die Anklagebehörde aber nicht mit. Ob die vom Ex-BND-Chef erstellte Analyse den Adressaten tatsächlich erreichte, ist demnach Gegenstand laufender Ermittlungen.
