Bei AngriffenPentagon setzte Musks AI Grok im Iran-Krieg ein

Eine Umweltklage gegen Musks KI-Unternehmen enthüllt eine Zusammenarbeit von xAI mit der US-Regierung. Die US-Armee nutzte die KI Grok bei Angriffen im Iran. Die Klage bedrohe somit die "Sicherheit der USA", argumentiert Washington.
Die US-Regierung hat den KI-Chatbot Grok bei Angriffen auf den Iran eingesetzt. Darauf verwies die US-Regierung zur Verteidigung von Elon Musks Unternehmen xAI angesichts einer Umweltklage. In einer Stellungnahme des US-Justizministeriums heißt es, die Klage gegen Gasturbinen eines xAI-Rechenzentrums im Bundesstaat Tennessee bedrohe "die nationale, wirtschaftliche und Energie-Sicherheit" der USA. Die KI-Infrastruktur werde von der US-Armee genutzt.
Als Beleg zitierte das Ministerium den Verantwortlichen für Künstliche Intelligenz (KI) im Pentagon, Cameron Stanley. Dieser versichert unter Eid, dass im Rahmen des sogenannten Maven-Projekts ein auf Grok beruhendes Programm namens Grok Gov Model bereits bei der KI-gestützten Zielfestlegung beteiligt gewesen sei. Dies habe es der US-Armee ermöglicht, im Iran-Krieg "binnen 96 Stunden mehr als 2000 Schuss Munition gegen 2000 unterschiedliche Ziele zu richten".
Dies zeige "eine sehr große Steigerung der operationellen Effizienz, die durch das Grok Gov Model ermöglicht wurde", erklärte Cameron. Ob noch weitere KI-Programme bei den Angriffen genutzt wurden, teilte der Experte des US-Verteidigungsministeriums nicht mit.
Organisation: Viertel von Schwarzen verschmutzt
Die Klage richtet sich gegen die Gasturbinen von Colossus 2, einem Super-Rechner von xAI in der Umgebung von Memphis, der Grok trainiert. Die Bürgerrechtsorganisation NAACP, die für die Rechte von Schwarzen Amerikanern eintritt, wirft xAI vor, die Dutzenden Gasturbinen ohne Genehmigung zu betreiben und damit gegen das Gesetz zur Luftreinhaltung zu verstoßen.
Die Turbinen verschmutzten insbesondere in vorwiegend von Schwarzen bewohnten Vierteln die Luft, argumentiert die Bürgerrechtsorganisation. xAI hält dem entgegen, die Turbinen seien temporäre mobile Anlagen und unterlägen damit nicht den Regulierungsauflagen.