Politik

Urteil zugunsten der AfD Petry darf doch im Hofbräukeller auftreten

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Der Wirt des Münchner Hofbräukellers will in seinem Lokal keine Rechtspopulisten sehen. Deshalb zieht er seine Zusage für eine Veranstaltung mit Frauke Petry wieder zurück. Die AfD klagt erfolgreich dagegen.

Der Wirt, Friedrich "Ricky" Steinberg, hatte sich geweigert, der AfD seine Räume zur Verfügung zu stellen.

Der Wirt, Friedrich "Ricky" Steinberg, hatte sich geweigert, der AfD seine Räume zur Verfügung zu stellen.

(Foto: imago/Oliver Bodmer)

Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Dies hat das Landgericht München entschieden. Grund sei der abgeschlossene Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht mit. Damit kann auch der Auftritt von AfD-Chefin Petry wie geplant stattfinden.

Zuvor hatte der Wirt die Veranstaltung wieder abgesagt. Er fürchte um den Ruf des Hofbräukellers, hatte er in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" gesagt. Außerdem habe er Bedenken, was die Sicherheit angeht. "Rechte Gesinnung will ich hier nicht haben", erklärte er. Dass er der AfD zunächst eine Zusage gegeben hat, erklärte er so: "Ich befand mich in der Zwickmühle. Darf man eine Partei, die so viel Zuspruch in der Bevölkerung bekommt, einfach aussperren?" Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage gegen den Wirt ein.

Wirt Friedrich Steinberg sagte zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts: "Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel." Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. "Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht."

Der Vorsitzende des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "schallende Ohrfeige für SPD und CDU". Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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