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Ermittlungen gegen Hilfsnetzwerk Razzia gegen IS-Sympathisanten - Sieben Festnahmen

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Die Bundesanwaltschaft ordnete in zehn Ländern Durchsuchungen an.

Die Bundesanwaltschaft ordnete in zehn Ländern Durchsuchungen an.

(Foto: dpa)

Sie sollen online um Gelder für mutmaßliche Anhängerinnen der Terrormiliz IS geworben haben, die in einem von Kurden kontrollierten Lager leben. Die Bundesanwaltschaft lässt Ermittler in zehn Bundesländern ausrücken. Dabei werden sieben Personen festgenommen. Die meisten haben die deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Zudem habe es am Morgen Durchsuchungen in in 19 Objekten Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie in den Niederlanden gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es sei dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen.

Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den Männern und Frauen - überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit - wirft die oberste Anklagebehörde des Landes Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.

Hintergrund der Razzia sind Spendensammlungen zugunsten von mutmaßlichen Anhängerinnen der Terrormiliz IS. Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie "Deine Schwester im Camp" laufen schon seit einigen Jahren. Sie dienen dem Zweck, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.

Zwei gesondert verfolgte IS-Anhängerinnen sollen seit 2020 auf Telegram für Geldzahlungen an die Miliz geworben haben. Finanzmittler sollen das Geld gesammelt und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung gestellt haben. Über diese soll das Geld an den IS übermittelt worden sein. Es sei dazu benutzt worden, die Versorgungslage von in Nordsyrien inhaftierten Angehörigen der Vereinigung zu verbessern. Teilweise sei ihnen damit auch die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht worden. Mindestens 65.000 Euro sollen so an den IS überwiesen worden sein. Die sieben festgenommenen Beschuldigten sollen als Finanzmittler in dem Netzwerk eingebunden gewesen sein und darin eine zentrale Rolle gespielt haben.

Schmuggel gegen Geld

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Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.

Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland. Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa/AFP

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