Politik

Nicaragua verklagt Deutschland Roth beklagt "sehr, sehr populistisches Spiel"

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Deutschland muss sich heute vor dem Internationalen Gerichtshof gegen den von Nicaragua erhobenen Vorwurf der Begünstigung eines Völkermords im Gazastreifen erwehren. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth, kritisiert im Frühstart von ntv die Klage der mittelamerikanischen Diktatur scharf.

Am Vormittag werden die Vertreter Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag die Bundesrepublik gegen einen scharfen Vorwurf verteidigen: Der Kläger Nicaragua wirft der Bundesregierung vor, mit der Unterstützung Israels einen Völkermord im Gazastreifen zu begünstigen. "Es ist schon frustrierend, dass ein autoritäres Regime wie Nicaragua eine Demokratie wie Deutschland anklagt, weil wir einem angegriffenen Staat zur Hilfe eilen", sagte Michael Roth, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, in der Sendung Frühstart von ntv.de.

Nicaragua argumentiert, Deutschland ermögliche durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid und verstoße gegen internationales Recht. Nicaragua fordert in dem Verfahren unter anderem, Deutschland mit einstweiligen Anordnungen dazu zu bringen, seine Waffenlieferungen an Israel einzustellen. Zudem soll aus Sicht Nicaraguas die Aussetzung der Finanzierung des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA im Gazastreifen durch Berlin rückgängig gemacht werden.

Roth bleibt optimistisch

"Ich will immer noch mal daran erinnern, nicht von Israel geht Aggression aus, sondern von Hamas-Terroristen. Und Israel wehrt sich dieses Terrorismus", sagte Roth bei RTL und ntv. Es sei nicht das Ziel Israels, "Palästinenserinnen und Palästinenser zu töten, weil sie Palästinenser sind, sondern es geht um die Zerstörung der Infrastruktur des Terrors. Und dieser Terror ist nach wie vor eine akute Gefahr für das Existenzrecht Israels", sagte Roth weiter.

Roth erwartete ein gerechtes und faires Urteil. "Ich bin mir ziemlich sicher, dass die guten Argumente, die auch von der Bundesregierung und von international renommierten Anwältinnen und Anwälten vorgetragen werden, auch Wirkung entfalten können. Das ist ein sehr, sehr populistisches Spiel, leider auf dem Rücken von unschuldigen Menschen."

Deutsche Vertreterin beklagt Einseitigkeit Israels

Die Bundesrepublik wird vor dem IGH unter anderem von Tania von Uslar-Gleichen, Leiterin der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberaterin des Auswärtigen Amts, vertreten. Deutschland weise die Vorwürfe Nicaraguas "umfassend zurück", hatte von Uslar bereits nach den Ausführungen Nicaraguas am Montag am Rande des Verfahrens gesagt. "Deutschland verletzt weder die Völkermordkonvention noch humanitäres Völkerrecht, weder direkt noch indirekt", sagte von Uslar-Gleichen. "Im Gegenteil, Deutschland ist verpflichtet, der Wahrung und dem Schutz des Völkerrechts, dafür arbeiten wir auch international". Die Ausführungen Nicaraguas in dem Verfahren seien "eklatant einseitig" gewesen.

Deutschland hatte im Januar seine Zahlungen an das UNRWA ausgesetzt. Grund waren Vorwürfe gegen das UNRWA, zwölf seiner Mitarbeiter aus dem Gazastreifen seien in den beispiellosen Angriff der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober verstrickt gewesen.

Der IGH wurde eingerichtet, um über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden. Obwohl seine Urteile rechtlich bindend sind, hat er kaum Möglichkeiten, sie durchzusetzen. Im Dezember hatte Südafrika vor dem IGH gegen Israel den Vorwurf eines Völkermords im Gazastreifen erhoben. In einer vorläufigen Entscheidung Ende Januar ordnete der IGH an, Israel müsse alles dafür tun, dass es dort nicht zu einem "Völkermord" komme.

Quelle: ntv.de, shu/cwi

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