Fragezeichen hinter FinanzierungStaatsrechtler halten Sachsen-Anhalt-Wahl für anfechtbar

Es klingt sehr technisch, könnte aber weitreichende Auswirkungen haben. Mehrere Staatsrechtler sehen Rechtsbrüche der AfD bei der Finanzierung ihres Wahlkampfs in Sachsen-Anhalt. Im schlimmsten Fall könnte dem Land eine Neuwahl drohen.
Die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger kritisiert eine unsaubere Wahlkampf-Finanzierung durch die AfD in Sachsen-Anhalt. Das könne dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss, sagte Schönberger dem "Spiegel".
Hintergrund ist ein zumindest hemdsärmeliger Umgang der AfD mit Fraktionsmitteln im Wahlkampf. Dieser stützte sich offenkundig auch auf die sogenannten Bürgerdialoge der Landtagsfraktion, die es im ganzen Land gab. "Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde Großteils aus Fraktionsmitteln finanziert", sagte Schönberger dem Nachrichtenmagazin. "Das war offensichtlich rechtswidrig und könnte in der Konsequenz dazu führen, dass die Landtagswahl erfolgreich angefochten werden kann."
Nach dem Parteiengesetz dürfen Parteien keine Spenden von Fraktionen annehmen; Werbemaßnahmen zugunsten einer Partei gelten danach ebenfalls als Spenden. Eine verdeckte Parteienfinanzierung könne zur Ungültigkeit einer Wahl führen, so Schönberger. In der Vergangenheit hätten Gerichte solche Rügen zwar daran scheitern lassen, dass sie davon ausgingen, dass sich die illegale Wahlwerbung im Ergebnis nicht ausgewirkt habe. In Sachsen-Anhalt aber, meint Schönberger gegenüber dem "Spiegel", "könnte man dies angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge anders sehen".
Andere Staatsrechtler stützen diese Auffassung. Der Freiburger Fabian Michl sagt: Eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch die Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien und stelle "einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann".
Etwas skeptischer zeigt sich der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers. Er meint zwar auch, "dass eine verdeckte Wahlkampffinanzierung durch das Abzweigen von Fraktionsmitteln einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb darstellen kann". Problematisch sei aber, "dass es eigentlich kein handhabbares Kriterium für Mandatsrelevanz gibt und die Neuansetzung der Wahl ihrerseits ein so massiver Eingriff ist, dass er kaum angewendet würde".
Einen Einspruch gegen die Wahl kann jeder in Sachsen-Anhalt Wahlberechtigte einlegen, bis einen Monat, nachdem das Wahlergebnis im Ministerialblatt bekannt gemacht wurde. Dazu soll es laut Auskunft der Landeswahlleitung "in Kürze" kommen.
