Politik

"Erwiesen rechtsextremistisch" Thüringen will AfD-Mitglieder entwaffnen

Jäger oder Sportschützen, die legal Schusswaffen besitzen, könnten die Erlaubnis verlieren.

Jäger oder Sportschützen, die legal Schusswaffen besitzen, könnten die Erlaubnis verlieren.

(Foto: picture alliance/dpa)

Der Freistaat Thüringen kündigt an, rechtsextreme Waffenbesitzer stärker in den Fokus nehmen. Der Verfassungsschutz des Bundeslandes stuft die AfD als "erwiesen rechtsextremistisch" ein. Daher wird aufgrund der Gesetzeslage allen Parteimitgliedern die "Zuverlässigkeit" zum Schießen abgesprochen.

Das Land Thüringen will schärfer gegen rechtsextreme Waffenbesitzer vorgehen. Davon sollen auch AfD-Mitglieder im Freistaat betroffen sein, die als Sportschützen oder Jäger legal Schusswaffen besitzen. Diese Erlaubnis könnten sie nun verlieren, wie der "Spiegel" berichtet. In einem Schreiben an alle örtlichen Waffenbehörden weist das Thüringer Innenministerium nach Informationen des Magazins ausdrücklich darauf hin, dass gegen die Mitglieder der AfD in Thüringen "grundsätzlich entsprechende Widerrufsverfahren einzuleiten" seien - sie also entwaffnet werden sollen.

Thüringens Innenminister Georg Maier sagte: "Wir halten uns nur an Recht und Gesetz und setzen das Waffengesetz durch." Hintergrund des Vorgehens: Thüringen ist bisher das einzige Bundesland, in dem der Verfassungsschutz die AfD als "erwiesen rechtsextremistisch" und nicht nur als "Verdachtsfall" einstuft. Landeschef der Partei im Freistaat ist Björn Höcke, Führungsfigur des völkischen Lagers der AfD.

Seit einer Verschärfung der Gesetze 2020 müssen die Waffenbehörden sowohl bei neuen Anträgen als auch bei regelmäßigen Folgeüberprüfungen von Waffenbesitzern beim Verfassungsschutz anfragen, ob es sich bei den Betroffenen um Extremisten handelt. Die Mitglieder verfassungsfeindlicher Vereinigungen besitzen laut der Paragrafen "in der Regel" nicht die erforderliche "Zuverlässigkeit" zum Schießen.

Aus dieser Gesetzeslage, darauf verweist nun das Thüringer Innenministerium in seinem Schreiben, ergäbe sich für alle Mitglieder der AfD in Thüringen in der Regel eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Die Waffenbehörden sollten den Betroffenen daher die Einschätzung des Verfassungsschutzes zu dem rechtsextremen Landesverband der Partei vorlegen und sie zur Anhörung vorladen. Ziel und Zweck des Waffengesetzes seien unmissverständlich, so das Ministerium in dem Rundschreiben: "Keine Waffen in den Händen von Extremisten."

Quelle: ntv.de, chf

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