Missbrauch von fünf Jungen Trierer Bischof entlässt Priester
13.07.2012, 16:58 Uhr
Der entlassene Priester kann innerhalb von 60 Tagen Einspruch einlegen gegen seine Entlassung.
(Foto: picture alliance / dpa)
Seit Anfang 2010 untersucht das Bistum Trier Missbrauchsvorwürfe gegen 16 seiner Priester. Jetzt greift Bischof Ackermann erstmals durch: Er wirft einen Geistlichen raus, der vor Jahrzehnten Kinder missbraucht haben soll. Der Mann verliert sämtliche Rechte, die mit dem Priesteramt verbunden sind.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat erstmals einen Priester wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus dem Klerikerstand entlassen. Damit verhängte Ackermann - der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz - die kirchenrechtliche Höchststrafe. Der Priester habe fünf minderjährige Jungen zwischen 1966 und 1980 missbraucht, zwei davon über einen längeren Zeitraum, teilte das Bistum mit. Der Geistliche wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Er ist laut Bistum im Ruhestand.
Ackermann stand in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik, er schone Pädophile. Jetzt spricht das Bistum zum ersten Mal in den vergangenen 40 Jahren gegen einen Priester eine Strafe aus wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Die Glaubenskongregation in Rom hat der Entlassung des Mannes zugestimmt, nachdem sie die Ergebnisse eines außergerichtlichen Strafverfahrens geprüft habe.
Gegen diese Entscheidung kann der Mann innerhalb von 60 Tagen Einspruch einlegen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe nach Angaben des Bistumssprechers verjährt. Das Bistum hatte nach seinen Worten im Frühjahr 2010 von den Vorwürfen erfahren und Anzeige gegen den Mann erstattet.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sind im Bistum Trier seit Februar 2010 gegen 16 Priester kirchenrechtliche Voruntersuchungen eingeleitet worden. Dieser Fall sei nun der erste, der richtig abgeschlossen sei, sagte der Bistumssprecher. "Die anderen laufen mit unterschiedlichem Stand." Von den 16 Priestern waren nach Bistumsangaben vom Juni noch 3 im Dienst.
Die Entlassung aus dem Klerikerstand hat für den Mann laut Bistum zur Folge, dass er sämtliche Rechte verliert, die mit dem Priesteramt verbunden sind. Er bleibe zwar Priester, weil er dazu geweiht worden sei, er dürfe aber beispielsweise die Messe nicht mehr feiern und die Sakramente nicht mehr spenden. Außerdem lägen seine Bezüge unter dem, was für Ruhestandsgeistliche üblich sei.
Quelle: ntv.de, dpa