Politik

Name "Veggie-Hühnchen" tabu"Veggie-Burger"-Verbot in der EU vom Tisch

05.03.2026, 18:23 Uhr
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Ein "Veggie-Burger" mit einem Patty aus Bohnen. (Foto: picture alliance / Food Collection)

Fleischfreie Produkte wie "Veggie-Burger" oder "vegetarische Bratwurst" dürfen weiterhin so verkauft werden. Abgeordnete des EU-Parlaments können ihr angestrebtes Verbot in Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen. In einem Punkt setzen sich die Parlamentarier aber durch.

Die Namen "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" müssen nicht von Speisekarten in der EU verschwinden. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer bestätigten. Andere vegetarische Produkte dürfen aber künftig nicht mehr etwa als "Veggie-Hühnchen" oder "Tofu-Rippchen" beworben werden. 

Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen. Europäische Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. 

Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind laut Vertretern des Parlaments aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck.

Der Kompromiss greift damit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament deutlich verschärft hatte. Konkret sollten demnach Begriffe wie "Steak", "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. 

"Hohe Kosten für die Wirtschaft"

Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot – eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem. Die Ja-Stimmen kamen vor allem von Fraktionen rechts der Mitte. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist aber eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig. Die fehlte.

Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer von der CSU sagte im Oktober, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht." Wer ein Veggie-Schnitzel kaufe, wisse, dass es nicht aus Fleisch ist. 

Auch Verbraucherschützer und Wirtschaftsvertreter lehnen das Vorhaben ab. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten. 

Mehrere Handelsketten gegen Verbot

Die Produktion von vegetarischen oder veganen Fleischalternativen stieg in Deutschland in den vergangenen Jahren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf 126.500 Tonnen im Jahr 2024 (jüngste verfügbare Jahreszahlen). Das war mehr als doppelt so viel wie fünf Jahre zuvor. Der Wert der Fleischproduktion war dennoch vielfach so hoch (Fleisch und Fleischerzeugnisse: 44,3 Milliarden Euro, Fleischalternativen: 647,1 Millionen Euro). 

Mehrere Handelsunternehmen, darunter Aldi Süd, Lidl und Burger King, warnten im vergangenen Jahr in einem gemeinsamen Brief ebenfalls vor wirtschaftlichen Schäden. Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren.

Die Diskussion um die Bezeichnungen war Teil der Beratungen über ein Gesetzespaket, mit dem die EU die Position europäischer Landwirtinnen und Landwirte in Preisverhandlungen mit Supermärkten stärken will. Die heutige Entscheidung gilt bis Ende 2027. Bis dahin ist ohnehin eine Reform der Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU fällig. Im Zuge der Neuauflage dürfte die Diskussion um Burger und Schnitzel erneut aufkommen.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa/AFP

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