Verbrechen in der Ukraine IStGH eröffnet Verfahren gegen Russland
15.03.2023, 09:32 Uhr (aktualisiert)
Mit massiven Schlägen gegen die ukrainische Energieinfrastruktur versetzte Russland Großstädte wie Kiew im Winter zeitweise in die Dunkelheit.
(Foto: picture alliance / AA)
Seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine ermittelt der Internationale Strafgerichtshof. Nun eröffnet er laut einem Bericht Verfahren wegen der Entführung von Kindern sowie Angriffen auf die zivile ukrainische Infrastruktur. Kompliziert sind nicht nur die Fälle, sondern auch die Zuständigkeit.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eröffnet einem Bericht der "New York Times" zufolge zwei Verfahren gegen Vertreter Russlands wegen mutmaßlicher Verbrechen in der Ukraine. Wie die Zeitung berichtete, soll es im ersten Fall um den Vorwurf der Entführung ukrainischer Kinder gehen, im zweiten um gezielte Angriffe auf Einrichtungen der zivilen Infrastruktur wie Kraftwerke und Wasserwerke durch das russische Militär.
Der IStGH hatte im vergangenen Jahr bereits wenige Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ermittlungen aufgenommen. Der "NYT" zufolge plant der IStGH in diesem Zusammenhang nun Haftbefehle gegen mehrere Verdächtige. Eine Sprecherin von IStGH-Chefankläger Karim Khan wollte den Bericht nicht kommentieren.
Khan hatte kürzlich nach einem Besuch in der Ukraine gesagt, den Vorwürfen zu Kindesentführungen im Land gehe sein Büro mit besonderer Priorität nach. Er bestätigte zudem Ermittlungen zu russischen Angriffen auf zivile Infrastruktur der Ukraine.
Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weder Russland noch die Ukraine sind Vertragsstaaten des IStGH. Die Ukraine hatte aber nach der Krim-Annexion 2014 die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs für alle Verbrechen auf ihrem Territorium anerkannt. Zudem billigte die Regierung in Kiew Anfang März eine Vereinbarung zur baldigen Eröffnung eines Büros der IStGH-Staatsanwaltschaft in der Ukraine.
Da Russland den IStGH nicht anerkennt, kann der Gerichtshof jedoch nicht gegen Moskau wegen des Verbrechens der Aggression vorgehen. Die Regierung in Kiew drängt deshalb auf ein internationales Sondertribunal.
(Dieser Artikel wurde am Montag, 13. März 2023 erstmals veröffentlicht.)
Quelle: ntv.de, mpe/AFP