Politik

Signal aus München nach Berlin Volksbegehren für Mietenstopp gescheitert

Sechs Jahre lang sollte es in Bayern keine Mieterhöhungen geben - das forderten die Organisatoren des Volksbegehrens.

Sechs Jahre lang sollte es in Bayern keine Mieterhöhungen geben - das forderten die Organisatoren des Volksbegehrens.

(Foto: dpa)

Mietrecht ist Sache des Bundes, entscheidet der bayerische Verfassungsgerichtshof. Damit ist das Volksbegehren zum Mietenstopp im südlichsten Bundesland gescheitert. Die Entscheidung ist kein gutes Zeichen für den Berliner Mietendeckel.

Das bayerische Volksbegehren Mietenstopp ist vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Bayerns höchstes Gericht wies das Volksbegehren in München ab. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. "Die Prüfung hat ergeben, dass das Volksbegehren nicht zugelassen werden kann, weil eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers offensichtlich nicht gegeben ist", hieß es in der Entscheidung.

Aus demselben Grund hatte schon das Innenministerium das Volksbegehren nicht zugelassen und dem Gericht vorgelegt. Hinter dem nun endgültig gescheiterten Volksbegehren standen maßgeblich der Mieterverein und die SPD. Sie wollten die Mieten in 162 bayerischen Kommunen für sechs Jahre einfrieren. Gut 52.000 Bürger hatten das Volksbegehren mit ihren Unterschriften unterstützt. Ziel des Volksbegehrens war, in Bayern für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.

Kein gutes Zeichen für Berliner Gesetz

Die Entscheidung ist ein klares Signal nach Berlin und kein gutes Zeichen für den vom rot-rot-grünen Senat beschlossenen Mietendeckel in der Hauptstadt. Dieser ist dort Gesetz. Nach dem Berliner Mietendeckel werden die Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 bis 2022 eingefroren, Mieter können verlangen, dass überhöhte Mieten gesenkt werden. Mittlerweile beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht damit, denn auch das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig. Es liegen mehrere Verfassungsbeschwerden vor.

Auch Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU klagen in Karlsruhe dagegen. Bei der sogenannten Normenkontrollklage soll festgestellt werden, ob der Berliner Senat mit dem Mietendeckel seine Kompetenzen überschritten hat und das Gesetz unwirksam ist. Die Argumentation der Gegner ist auch hier: Mietrecht ist Sache des Bundes. "Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren", sagte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion zur Entscheidung in Bayern. "Der Mietendeckel ist keine Lösung - er verschärft nur die Wohnungsnot." Die Berliner CDU nannte eine Niederlage programmiert, die FDP sieht sich in ihrer Kritik an dem Berliner Gesetz bestätigt.

Mietenstopp soll vom Bund geregelt werden

Die Organisatoren des Mietenstopps in Bayern wollen nun Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung ausüben: "Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Im Herbst will das bayerische Bündnis einen bundesweiten "Mietenstopp-Gipfel" veranstalten. "Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen", forderte Caren Lay, Vizefraktionschefin der Linken im Bundestag. "Mieten müssen im Interesse des Gemeinwohls politisch reguliert werden." Die zu den Mitinitiatoren zählende bayerische SPD-Vorsitzende Natascha Kohnen kündigte an, die SPD werde das Thema "zur harten Kampflinie" bei der nächsten Bundestagswahl machen. Sie erklärte, "wir sind weder juristisch noch politisch geschlagen". Schon auf ihrem letzten Bundesparteitag habe die SPD den Weg dafür bereitet. "Die vielen ähnlichen Initiativen in Berlin, Hamburg oder anderen Bundesländern zeigen, dass wir eine bundespolitische Antwort auf dieses Thema brauchen."

Auch die ebenfalls zu den Mitinitiatoren zählende Linke verlangt nun eine Regelung auf Bundesebene, die stellvertretende Linken-Fraktionschefin im Bundestag, Caren Ley, erklärte, das letzte Wort sei noch nicht gesprochen. "Ob ein Mietenstopp auf Länderebene zulässig ist, wird das Bundesverfassungsgericht im Fall des Berliner Mietendeckels feststellen." Wenn der Mietenstopp auf Länderebene in Karlsruhe scheitere, müsse der Bund ihn einführen.

In der Bau- und Immobilienbranche ist Konsens, dass Ursache der Mietpreisexplosion nicht nur mögliche Aktivitäten von Spekulanten sind, sondern vor allem jahrzehntelange Versäumnisse im Wohnungsbau. Durch die Bank abgelehnt werden staatliche Mietendeckel auch von sozial orientierten Vermietern wie kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, von denen viele der SPD traditionell verbunden sind. Diese Unternehmen vermieten viele Wohnungen unter den üblichen Marktpreisen und warnen seit Jahren, dass ihnen bei staatlich verordneten Mietpreisbegrenzungen das Geld für Neubauten fehlen würde.

Quelle: ntv.de, bea/dpa/AFP

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