Politik

Forderung der Union Wagner soll zu Terrorgruppe erklärt werden

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Wagner-Söldner schwenken Fahnen im Anblick der zerstörten Stadt Bachmut.

(Foto: picture alliance/dpa/Prigozhin Press Service)

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Sanktionen gibt es auf EU-Ebene bereits gegen die russische Söldnergruppe Wagner. Der Unionsfraktion ist das nicht genug. Die Söldner soll als Terrorgruppe gelistet werden, fordert sie. Doch die Bundesregierung wird dem voraussichtlich nicht folgen.

CDU und CSU fordern im Bundestag, die russische Söldnergruppe Wagner als Terrorgruppe einzustufen. Einen entsprechenden Antrag stellte die gemeinsame Fraktion der beiden Parteien im Bundestag, über den am Abend abgestimmt werden soll. "Die Wagner-Gruppe muss als das benannt werden, was sie ist: eine staatlich geförderte terroristische Vereinigung. Nur so kann eine vollständige und internationale Ächtung der Organisation erfolgen, die eine weitere Schwächung des imperialistischen Regimes Putins zur Folge hätte", heißt es in dem Antrag.

Die Bundesregierung zeigt sich gegenüber dem Anliegen jedoch sehr zurückhaltend. Sie sieht hohe Hürden, wie aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine kleine Anfrage aus der Unionsfraktion hervorgeht. "Die rechtlichen Voraussetzungen für eine EU-Listung als Terrororganisation sind hoch", heißt es darin. Laut dem Auswärtigen Amt braucht es für eine Terrorlistung ein umfassendes Beweispaket, das sich auf offen zugängliche Informationen stützen müsse. Andernfalls seien diese nicht gerichtlich verwertbar.

In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion die Bundesregierung auf, "führend an der Erarbeitung der für die Listung benötigten juristischen Unterlagen der Beweiserhebung mitzuwirken und diesen Prozess aktiv voranzutreiben". Außerdem sollen ukrainische Ermittler bei der Aufklärung von Verbrechen der Wagner-Gruppe stärker unterstützt werden. Auch internationalen Initiativen gegen Wagner solle "finanziell, organisatorisch und politisch" stärker geholfen werden. Kurzum: Deutschland soll auf EU-Ebene alles Notwendige tun, um die Listung als Terrorgruppe umzusetzen.

Sanktionen bereits in Kraft

Rechtlich sei das möglich, heißt es in dem Antrag: "Aufgrund der Beteiligung der Wagner-Gruppe an den Kampfhandlungen und massiven Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine ermittelt der ukrainische Generalbundesanwalt gegen Wagner-Chef Jewgeni Prigoschin. Damit ist die rechtliche Voraussetzung für eine Listung der Wagner-Gruppe als Terrorgruppe in der EU gegeben."

Steht eine Person oder eine Gruppierung auf der EU-Terroristenliste, wird ihr Vermögen in der EU eingefroren, EU-Bürgern ist es verboten, diesen Organisationen Geld zukommen zu lassen. Das Auswärtige Amt hatte darauf verwiesen, dass die EU bereits unterschiedliche Sanktionen gegen die Wagner-Gruppe verhängt hat, und zwar gegen insgesamt 19 Personen und 10 mit ihr verbundene Organisationen.

Demnach wurden die Vermögenswerte der in den Listen aufgeführten Personen und Organisationen innerhalb der EU eingefroren. Zudem gelte für die betroffenen Personen ein Einreiseverbot in die EU. Außerdem dürfen Personen und Organisationen in der EU den in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder und Ressourcen zur Verfügung stellen.

Die EU-Staaten hatten die Wagner-Söldner wegen ihrer aktiven Beteiligung am russischen Angriffskrieg in der Ukraine auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Begründet wurde die Maßnahme in Brüssel damit, die Handlungen der Wagner-Gruppe untergrüben und bedrohten "die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine". Es gelten zudem weitere Sanktionen wegen Wagner-Verbrechen in Syrien, Libyen und Mali.

Die Söldnergruppe tauchte 2014 das erste Mal auf, als russische Kämpfer verdeckt in die Ukraine einmarschierten. Geführt wird sie bis heute vom Putin-Vertrauten Prigoschin. Später spielte sie eine entscheidende Rolle beim russischen Einsatz in Syrien, auch in Mali und anderswo in Afrika ist die Gruppe aktiv.

Quelle: ntv.de, vpe

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