Gesetz für digitale DiensteWarum Zensur-Vorwürfe der USA gegen die EU unhaltbar sind

Trump-Verbündete richten regelmäßig Zensur-Vorwürfe an die EU-Kommission. Besonders der Digital Service Act ist den US-Amerikanern ein Dorn im Auge. Doch viele der Beschwerden entbehren jeglicher Grundlage. Worum geht es bei dem Gesetz für digitale Dienste genau?
Die US-Republikaner verschärfen erneut den Ton gegen die Digitalgesetze der EU: Die Kommission fahre eine "jahrzehntelange Kampagne der Zensur des weltweiten Internets", heißt es in einem Dokument aus dem Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses. Es geht um das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) - das eigentlich nur geltende Regeln auf das Internet überträgt.
Warum ist das keine "Zensur"?
Das Gesetz schreibt Plattformen wie Facebook, Instagram und X vor, verbotene Inhalte zu löschen. Die EU-Kommission legt aber nicht fest, was im Netz erlaubt ist und was nicht. Maßgeblich sind stattdessen die Gesetze der 27 EU-Mitgliedstaaten - so sind in Deutschland etwa Nazi-Symbole verboten. Das gleiche gilt für Fotos von Kindesmissbrauch, Morddrohungen, Hassrede und Volksverhetzung.
Was macht die EU-Kommission?
Sie ist für die Umsetzung zuständig. Die Brüsseler Beamten stehen im ständigen Kontakt mit den Digitalplattformen und überwachen, ob die Firmen ein verlässliches System haben, um die verbotenen Inhalte zu löschen. Stellt sie Verstöße fest, kann sie die Unternehmen zu Änderungen auffordern. Bleibt der Verstoß bestehen, kann die Kommission Bußgelder verhängen.
Welche Rolle spielen Faktenchecks?
Sie sind eine Möglichkeit für die Plattformen, die verbotenen Inhalte aufzuspüren. Die Dienste können aber auch andere Möglichkeiten nutzen, etwa eine Kommentar-Funktion, bei der alle Nutzerinnen und Nutzer Belege unter einem Beitrag hinterlassen können. Unabhängige Faktenchecks sind der US-Regierung ein Dorn im Auge, sie spricht wiederum von Zensur - obwohl die EU-Kommission keine Inhalte direkt kontrollieren oder löschen kann.
Was gilt im Wahlkampf?
Die Unternehmen sollen dafür sorgen, dass ihre Online-Dienste nicht für Wahlmanipulation genutzt werden. Dabei geht es etwa um Algorithmen, die bestimmte Inhalte häufiger anzeigen und so die öffentliche Meinung beeinflussen können. In diesem Zusammenhang ermittelte die Kommission etwa nach den rumänischen Präsidentschaftswahlen 2024 gegen Tiktok. Die US-Republikaner werfen der EU-Kommission in ihrem Bericht vor, damit unliebsame Meinungen zu unterdrücken.
"Die Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht in Europa", entgegnete ein Kommissionssprecher. "Das Gesetz für digitale Dienste schützt dieses Recht gegen die großen Digitalkonzerne", betonte er und verwies unter anderem auf Brüsseler Ermittlungen gegen den Konzern Meta, zu dem die Plattformen Instagram und Facebook gehören. Meta hatte zuvor Algorithmen eingeführt, die politische Inhalte auf den Plattformen unterdrücken und damit weniger häufig anzeigen.
Gab es bereits Strafen?
Ja, eine. Die Plattform X von US-Milliardär Elon Musk muss 120 Millionen Euro zahlen. Bei der Entscheidung aus dem vergangenen Dezember geht es unter anderem um mangelnde Transparenz bei der Werbung: X hat nach Ansicht der Kommission nicht ausreichend dargelegt, wer hinter personalisierten Anzeigen steckt.
Wem drohen noch Bußgelder?
Einerseits läuft das Verfahren gegen X weiter. Die EU-Kommission erhebt noch deutlich schwerere Vorwürfe gegen Musks Plattform. Dabei geht es um den Schutz Minderjähriger, um die Verbreitung von Hassrede und KI-Bilder von Kindern und Frauen im Bikini und in sexualisierten Posen. Nutzer hatten Anfang des Jahres Millionen solcher Bilder mit dem X-Chatbot Grok erstellt und veröffentlicht.
Darüber hinaus laufen Ermittlungen gegen weitere Plattformen, darunter die Meta-Dienste Instagram und Facebook sowie die Videoplattform Tiktok. Alle Online-Dienste sind derzeit noch im Austausch mit der EU-Kommission.
Kann die EU-Kommission eine Plattform verbieten?
Nicht im Alleingang, und nicht dauerhaft. Nur wenn alle anderen Sanktionsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Kommission beantragen, eine Plattform für einige Monate zu sperren. Die Entscheidung darüber läge bei den Gerichten des betroffenen EU-Landes. Die rechtlichen Hürden für einen solchen Schritt sind sehr hoch - er gilt in keinem der Fälle derzeit als realistisch.