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Experten legen Bericht vor Woran es bei der Rüstungsbeschaffung hapert

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Die Bundeswehr hätte auch gerne US-Kampfjets.

Die Bundeswehr hätte auch gerne US-Kampfjets.

(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)

Bei der Rüstungsbeschaffung geht es selten schnell. Ein wissenschaftliches Gremium hat die Verfahren unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Aus ihrer Sicht verkomplizieren unnötige Schleifen den Einkauf für die Bundeswehr.

Ein Beratergremium beim Bundeswirtschaftsministerium rät zu deutlichen Vereinfachungen beim Kauf von Ausrüstung und Waffen für die Bundeswehr. Das Beschaffungsverfahren werde "durch verschiedene kontraproduktive Regelungen verzögert", stellte der Wissenschaftliche Beirat des von Grünen-Politiker Robert Habeck geführten Ressorts fest.

Die Experten empfehlen eine klare Trennung der Aufgaben von Regierung und Parlament. Sie fordern: "Die anstehende Modernisierung der Bundeswehr sollte genutzt werden, um mit Erleichterungen im Vergabeverfahren zu experimentieren und das Innovationspotential militärischer Forschung und Entwicklung zu erschließen, auch für spätere zivile Anwendungen."

Der Bundeswehr steht ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Trotzdem komme die Beschaffung dringend benötigter Waffensysteme nur langsam voran, wird festgestellt. Die Wissenschaftler listen Beschleunigungspotenzial auf.

Die "Parlamentsschleife" bremst

So sehe das Ausführungsgesetz für das Sondervermögen vor, dass militärische Beschaffungsverträge über mehr als 25 Millionen Euro durch den Haushaltsausschuss nachträglich genehmigt werden müssten. Diese "Parlamentsschleife" sei eine Besonderheit des Bundeswehretats und widerspreche der Gewaltenteilung. Sie lade zu Nachverhandlungen ein und schwäche die Verhandlungsposition der Bundeswehr. "Diese Regel sollte abgeschafft werden. Der Bundestag sollte seinen Einfluss darauf beschränken, dem Verteidigungsministerium jährlich seinen Haushalt zuzuweisen", erklärte Christoph Engel (Max-Planck-Institut Bonn), federführendes Mitglied der Arbeitsgruppe.

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Das Bundeswehrbeschaffungsgesetz enthalte einige sinnvolle Erleichterungen, stellten die Wissenschaftler fest, gehe aber nicht weit genug. Der Beirat schlägt vor, den Instanzenweg bei Nachprüfungsverfahren zu kürzen, das Mittelstandsgebot zu lockern, und die Möglichkeit von Anreizverträgen für die Industrie zu erweitern. Schließlich sollten die Erleichterungen im Beschaffungswesen nicht auf Güter mit rein militärischer Nutzung beschränkt sein, sondern auf den gesamten Bedarf der Bundeswehr ausgedehnt werden.

Der Vorsitzende des Beirats, Klaus Schmidt (Ludwig-Maximilians-Universität München) forderte: "Die Erfahrungen mit militärischen Beschaffungen sollte man nutzen, um auch andere Beschaffungsverfahren und Großprojekte zu beschleunigen."

Quelle: ntv.de, ses/dpa

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