Baden-WürttembergWeniger Kontrollen in Heimen - Landtag beschließt Gesetz

Mit einem neuen Pflegegesetz will das Land Bürokratie abbauen. Weil dabei aber auch Kontrollen und Mitbestimmung verändert werden, gab es auch viel Gegenwind.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Landesregierung spricht von weniger Bürokratie, einige Verbände von weniger Schutz für Pflegebedürftige: Der Landtag hat ein umstrittenes neues Pflegegesetz beschlossen. Es sieht unter anderem vor, dass Pflegeheime seltener kontrolliert werden sollen, Heimbeiräte nicht mehr verpflichtend sind und sogenannte Pflege-WGs weniger reguliert werden.
Bislang müssen Pflegeheime grundsätzlich einmal pro Jahr von der Heimaufsicht, die bei den Landkreisen angesiedelt ist, kontrolliert werden. Die Prüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet. Zudem gibt es anlassbezogene Prüfungen, etwa wenn sich Bewohner oder Angehörige beschwert haben.
Mit dem neuen Gesetz dehnt das Land die Abstände zwischen den Regelkontrollen in Heimen aus. Künftig wird nicht mehr jede, sondern nur noch knapp jede dritte Einrichtung jährlich kontrolliert. Welche genau, entscheidet die Heimaufsicht. Mindestens alle fünf Jahre soll jede Einrichtung geprüft werden. Die anlassbezogenen Kontrollen sollen weiter bestehen bleiben - und auch die Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst, der die Qualität der Pflege in den Einrichtungen kontrolliert.
Verpflichtung zu Heimbeiräten wird abgeschafft
Mit dem Gesetz wird außerdem die bisher verpflichtende Mitsprache von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen durch einen Heimbeirat abgeschafft. Das Gesetz sieht künftig nur noch vor, dass die Einrichtungen die Mitwirkung gewährleisten und fördern sollen. Wie genau die Mitwirkung vor Ort aussieht, sollen die Einrichtungen künftig flexibler handhaben können. Das Sozialministerium argumentiert, dass sich vielerorts nicht genügend Personen fänden, die in den Heimbeiräten wirken wollten. Sozialverbände kritisieren die Änderungen scharf und fürchten, dass Bewohnerinnen und Bewohner damit künftig eines ihrer wichtigsten Beteiligungsinstrumente verlieren.
Scharfe Kritik hatte es zudem an den Plänen gegeben, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften von dem neuen Gesetz komplett auszunehmen. Verbände hatten befürchtet, dass dann völlig unklar sei, wo diese entstünden. Auch gebe es dann keine unabhängige Beschwerdemöglichkeit mehr, an die sich Bewohner wenden könnten. Darauf haben die Abgeordneten reagiert. Das Gesetz sieht nun vor, dass eine Pflege-WG bei Behörden angemeldet werden muss. Außerdem wird im Sozialministerium eine Beschwerdestelle eingerichtet.