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BayernWeitere Anklage nach Mord an dreifacher Mutter

06.10.2026, 11:19 Uhr
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Ein 30-Jähriger soll eine Frau mit mehreren Kopfschüssen getötet haben. Er stand bereits vor Gericht. Seinem möglichen Auftraggeber soll nun auch der Prozess gemacht werden.

Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Gewaltverbrechen an einer dreifachen Mutter aus Augsburg hat die Staatsanwaltschaft einen weiteren Beschuldigten angeklagt. Der 43-Jährige war der frühere Lebensgefährte der erschossenen Frau. Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts in Augsburg sei er wegen Anstiftung zum Mord sowie eines Waffendelikts angeklagt worden. Termine für den Prozess stehen bisher nicht fest. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über die Anklageerhebung berichtet.

Bereits im Juni war wegen des Verbrechens ein 30 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer sah die Tat als Auftragsmord an. Der 30-Jährige soll die Frau im Mai 2025 in ihrer Wohnung mit vier Kopfschüssen getötet haben. Zwei der drei kleinen Kinder der 30 Jahre alten Mutter waren zu Hause und mussten das schreckliche Geschehen miterleben.

Der beschuldigte 30-Jährige ist der Ziehsohn des nun angeklagten 43-Jährigen, beide haben die deutsche Staatsbürgerschaft. In dem ersten Prozess ging die Strafkammer davon aus, dass der ehemalige Freund der Frau den Mord aus Eifersucht nach der Trennung des Paares veranlasst hat. Der Ex-Partner habe die Pistole und Munition besorgt und dem Angeklagten 1.000 Euro Belohnung für das Verbrechen gegeben, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

43-Jähriger kam nach Zeugenvernehmung in U-Haft

Der 43-Jährige war zunächst noch in dem ersten Verfahren als Zeuge vernommen worden, kurze Zeit später kam er aufgrund der Erkenntnisse aus dem Prozess ebenfalls in Untersuchungshaft. Sollte er wegen Anstiftung zum Mord verurteilt werden, droht ihm ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe.

Die Verteidiger des 30-Jährigen hatten in dem Verfahren einen Freispruch gefordert. Sie fechten das Urteil am Bundesgerichtshof an. Das Gericht hatte bei dem Ziehsohn auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre somit eine Freilassung des Mannes nach 15 Jahren auf Bewährung erheblich erschwert.

Quelle: dpa

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