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Berlin & BrandenburgAbstimmung zu Gruppe von drei Ex-BSW-Politikern rückt näher

11.03.2026, 13:36 Uhr
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Dürfen drei ehemalige BSW-Fraktionsmitglieder eine eigene Gruppe im Landtag gründen? Das eröffnet etwa mehr Redezeit und mehr finanzielle Mittel. Die Opposition kritisiert den Vorstoß.

Potsdam (dpa/bb) - Nach dem Austritt von drei BSW-Abgeordneten aus ihrer Fraktion könnte der Landtag bald über eine Gesetzesänderung zur Bildung einer Gruppe abstimmen. Der Hauptausschuss im Landtag empfahl mehrheitlich den Entwurf des Ex-BSW-Abgeordneten André von Ossowski (parteilos) mit Stimmen von SPD und der CDU dem Parlament. Das BSW und die AfD äußerten sich kritisch und empfahlen, die Änderung in der kommenden Legislatur anzugehen.

Bisher ist die Gründung einer Gruppe nach dem Austritt aus einer Fraktion nicht möglich. Von Ossowski schlägt vor, dass der Landtag zu einem Zusammenschluss nach Abspaltung aus einer Fraktion im Einzelfall Ja sagt.

"Es gibt eine Regelungsnotwendigkeit", sagte er im Brandenburger Landtag. Er könnte sich bisher nur um einen Gaststatus bei einer Fraktion bewerben, wolle aber parteiunabhängig agieren. Ein Fraktionszwang sei unzulässig und somit verfassungswidrig, so Ossowski.

AfD sieht Verzerrung des Wählerwillens

Die AfD warf Ossowski vor, mit dem Gesetz die Mehrheitsverhältnisse im Parlament verschieben zu wollen. Den Entwurf in der laufenden Legislaturperiode durchsetzen zu wollen, zeige diese Absicht, sagte der Chef der AfD-Fraktion, Hans-Christoph Berndt. "Das ist eine Verfälschung des Wählerwillens."

BSW spricht von missbräuchlicher Anwendung

Das BSW befand, der aktuelle Entwurf gehe "in Richtung Machterhalt". "Es liegt eine missbräuchliche Anwendung vor", sagte der BSW-Fraktionschef, Niels-Olaf Lüders. Die Freiheit des Mandats genieße einen hohen Schutz durch die Verfassung, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Ludwig Scheetz.

SPD und CDU sehen bei dem Entwurf dennoch Hürden. "Entscheidend ist eine Lösung, die auch in konfliktgeladenen Situationen verlässlich besteht", sagte Scheetz im Vorfeld. Fachleute sollten Vorschläge machen. Sein CDU-Kollege Steeven Bretz sagte, die aktuelle Regelung sei möglicherweise verfassungsrechtlich problematisch. Deshalb sollten Experten in einer Anhörung Stellung nehmen.

BSW-Fraktion verlor fünf Mitglieder

Die Abgeordneten Melanie Matzies, von Ossowski und Reinhard Simon waren im November nach Streit aus dem BSW ausgetreten und hatten unter anderem autoritäre Tendenzen als Grund genannt. Matzies und Simon traten wieder in die Partei ein, verließen nach dem Ende der SPD/BSW-Koalition im Januar aber erneut das BSW - und die Fraktion.

Die drei hatten sich vorbehaltlich zu einer Gruppe zusammengeschlossen und angekündigt, sie wollten die geplante SPD/CDU-Koalition grundsätzlich unterstützen. Finanzminister Robert Crumbach und Landtagsvizepräsidentin Jouleen Gruhn wechselten von der BSW- in die SPD-Fraktion.

Im Gesetz steht, dass Landtagsmitglieder, die derselben Partei angehören oder wegen Wahlvorschlägen derselben Partei in den Landtag gewählt wurden, bisher jeweils nur eine Fraktion bilden dürfen. Die Regelung war 2016 beschlossen worden, als SPD und Linke regierten, weil eine Spaltung der AfD-Fraktion befürchtet worden war.

Quelle: dpa

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